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Bundestag erörtert Für und Wider von Regelungen zur Sterbehilfe
Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Grundsatzdebatte über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Dabei warben Abgeordnete quer durch die Fraktionen für konkurrierende Gesetzentwürfe, die eine strengere oder eine liberale Regelung vorsehen. Die Fraktionen streben eine Neuregelung an, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das bis dahin geltende Verbot der Sterbehilfe gekippt hatte.
Die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese setzte sich für die strengere Regelung, die eine Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidhilfe vorsieht. "Es geht um ein Schutzkonzept, das die Selbstbestimmung sichert." Der Suizid solle nicht gefördert werden, vielmehr sollten Menschen unterstützt werden, wenn sie leben wollen.
Die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther sprach sich ebenfalls für den Entwurf zur Strafbarkeit aus. An erster Stelle müsse die Prävention vor einem Suizid stellen. Häufig sei der Sterbewille nur der Wunsch nach der Pause in einer als unerträglich empfundenen Situation.
Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, der ebenfalls diesen Gesetzentwurf unterstützt, verwies darauf, dass die Suizidrate in Ländern mit erlaubter geschäftsmäßiger Sterbehilfe höher sein. Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe fügte hinzu, er wolle keine Regelung, die Suizidhilfe "sozusagen als therapeutische Alternative sieht".
Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr warb für den von ihr mit initiierten Entwurf für ein Suizidhilfegesetz. Ein strafrechtliche Regelung sei "indiskutabel", sagte die FDP-Politikerin. Die Menschen wollten Sicherheit haben, "sterben zu dürfen, wenn es soweit ist". Diesen Menschen solle mit Respekt begegnet werden, statt mit Strafe zu drohen.
Der SPD-Parlamentarier Helge Lindh sprach sich ebenfalls für den Vorschlag zur Suizidbeihilfe aus. Er verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das diese Unterstützung ausdrücklich erlaubt hatte. Das Urteil sei zwar eine Zumutung, daraus dürfe aber "keine Zumutung für die Betroffenen und potenzielle Helfer werden".
Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast warb für ihren Vorschlag eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. "Im Kern geht es um Selbstbestimmung", sagte sie in der Debatte. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem 2020 das damalige Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt worden war, müsse respektiert werden.
Die von über 80 Abgeordneten unterstützte Vorlage zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung sieht vor, dass diese dann nicht rechtswidrig sein soll, wenn der suizidwillige Mensch "volljährig und einsichtsfähig" ist und sich ärztlich beraten lässt.
Der Vorschlag eines "Suizidhilfegesetzes" sieht den Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen vor, die Sterbewilligen ergebnisoffen aufklären. Nach Künasts Entwurf sollen Ärzte ein Medikament für den Suizid verschreiben können, wenn sich Sterbewillige in einer medizinischen Notlage befinden.
Der Bundestag hatte bereits vor gut einem Jahr in einer Orientierungsdebatte über die Sterbehilfe diskutiert, wegen der Bundestagswahl dann aber keine Entscheidung mehr getroffen. Nun wollen die Abgeordneten noch vor der Sommerpause die drei Gesetzentwürfe in erster Lesung beraten. Nach den Parlamentsferien soll es zunächst eine Anhörung geben, im Oktober könnte der Bundestag dann eine Entscheidung treffen.
Nach Überzeugung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sollte im Zuge einer Neuregelung der Sterbehilfe auch ein Suizidpräventions-Gesetz eingeführt werden. "Menschen, die für sich keinen anderen Ausweg mehr sehen, und ihre An- und Zugehörigen dürfen wir nicht sich selbst überlassen", erklärte die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus.
Auch die Caritas forderte mehr Prävention. Ihre Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa verwies auf die hohe Zahl von Suiziden bei Menschen über 65. "Diese Realität darf nicht durch eine erleichterte Zugänglichkeit von Suizidhilfe banalisiert und verschärft werden."
J.Fankhauser--BTB