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BGH: Youtube kann für Urheberrechtsverletzung durch Nutzer haften
Internetplattformen wie Youtube können schadenersatzpflichtig werden, wenn Nutzerinnen und Nutzer Videos illegal hochladen. Das gelte, wenn sie keine Maßnahmen dagegen ergriffen oder nicht tätig würden, sobald sie von den entsprechenden Urheberrechtsverletzungen erführen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Diese Grundsätze gelten laut BGH auch für Sharehostingdienste wie Uploaded, bei denen Daten gespeichert werden und anderen Nutzern Zugriff gewährt werden kann. (Az. I ZR 140/15 u.a.)
Geklagt hatten der Produzent der Sängerin Sarah Brightman gegen Youtube und die Verwertungsgesellschaft Gema sowie mehrere Film- und Musikunternehmen gegen Uploaded. Ihnen gab der BGH nun größtenteils recht. Die Dienste könnten unter Umständen auch verpflichtet werden, Informationen über die betroffenen Nutzer herauszugeben.
Über die Unterlassungsansprüche, den möglichen Schadenersatz und die Auskunftspflicht in den konkreten Fällen müssen nun neu die Oberlandesgerichte Hamburg und München entscheiden. Der BGH erklärte außerdem, dass eine Plattform das illegale Hochladen nicht fördern dürfe, indem sie Nutzer dazu "anrege".
Im Fall von Youtube habe das Oberlandesgericht Hamburg nicht genau geprüft, ob es Pflichtverletzungen gegeben habe, erklärte der BGH weiter. Auch im Fall von Uploaded soll dies noch einmal geprüft werden. Da sich die Rechtslage im Laufe des Verfahrens geändert hat, hatte der BGH dem Europäischen Gerichtshof Fragen zu dem Thema vorgelegt. Auf Grundlage von dessen Rechtsauffassung entschied er nun.
O.Lorenz--BTB