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Bewährungsstrafe nach German-Pellets-Insolvenz in Mecklenburg-Vorpommern
Neun Jahre nach der Insolvenz des Holzpelletsherstellers German Pellets in Wismar hat das Landgericht Schwerin den ehemaligen Haupteigentümer und Geschäftsführer Peter Horst L. zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht in der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns sprach den 68-jährigen Unternehmer am Freitag wegen Insolvenzverschleppung und teilweise schweren Betrugs in drei Fällen schuldig.
Laut Urteil hatte der Angeklagte die Insolvenz erst Anfang Februar 2016 angemeldet, obwohl das Unternehmen bereits seit Anfang Dezember 2015 überschuldet war. Weiter verkaufte L. in dieser Zeit an 31 private Anleger Genussscheine, wobei er die Überschuldung verschwieg. Zudem soll für ein weiteres Finanzierungsgeschäft Lagerbestände als Sicherheiten eingesetzt haben, die es nicht gab. Den durch die Betrugsfälle entstandenen Schaden bezifferte der Vorsitzende Richter auf gut 2,4 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte L. ursprünglich wegen einer deutlich längeren Insolvenzverschleppung und wegen einer Reihe anderer Straftaten angeklagt. Sie konnten nicht bewiesen werden oder wurden während des Verfahrens im Rahmen einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
German Pellets war nach Angaben von L.s Anwälten 2015 Weltmarktführer mit 14 Standorten in Europa und den USA sowie einem Umsatz von 750 Millionen Euro. Durch die Insolvenz verloren nach einer Schätzung der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger auch etwa 17.000 Anleger rund 270 Millionen Euro, die in Anleihen von German Pellets investiert hatten.
K.Brown--BTB