-
Wegner neun Jahre nach Anschlag an Breitscheidplatz: "Werden niemals vergessen"
-
Linken-Chefin: Musterungspflicht erster Schritt für "Wehrpflicht durch die Hintertür"
-
Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten
-
Sehr gute Apfel- und Pflaumenernte: Menge deutlich über dem Durchschnitt
-
Medien: Kanzleramt will Befugnisse des BND umfassend erweitern
-
Draisaitl punktet weiter - Stützle knackt die 400
-
Umfrage: Sparneigung der Bundesbürger steigt auf höchsten Stand seit Finanzkrise
-
Mercosur-Abkommen: Von der Leyen optimistisch in Bezug auf Abschluss im Januar
-
NFL: Seahawks nach Krimi für die Play-offs qualifiziert
-
Nach Meilenstein: Draisaitl punktet weiter
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel - Schröder verliert
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel
-
Nun das Kellerduell: Historische Mainzer heiß auf Pauli
-
Kane über Lewandowski-Rekord: "Ist möglich"
-
Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 19. Dezember
-
Trump: Brauche Kongress für Angriffe auf Venezuela nicht
-
Illegale Produkte: Französische Justiz entscheidet über Shein-Sperre
-
US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab
-
Abstimmung unter EU-Ländern über Gentechnik-Lockerungen
-
Putin hält übliche Pressekonferenz zum Jahresende ab
-
Bundestag befasst sich mit Start-up-Förderung und Krankenkassen
-
Bundesrat befasst sich mit Rentenpaket und Wehrdienst
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
EU-Staaten beschließen weitere Unterstützung Kiews in Höhe von 90 Milliarden Euro
-
Medienberichte: Tiktok unterzeichnet Vereinbarung zur Gründung von US-Joint-Venture
-
Britische Regierung ernennt neuen Botschafter in den USA
-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
-
DHB-Pokal: Füchse und Magdeburg entgehen Halbfinal-Duell
-
Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben
-
DHB-Pokal: THW Kiel ausgeschieden, Füchse im Final Four
-
Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Russisches Gericht verurteilt Raiffeisen Bank International zu Ausgleichszahlung
-
Bundestag debattiert über Wahleinsprüche von BSW - danach Abstimmung
-
USA-Venezuela-Krise: Brasilien und Mexiko bieten Vermittlung an
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung vor Jahresende
-
Assange stellt Strafanzeige gegen Nobel-Stiftung wegen Auszeichnung von Machado
-
Mercosur-Abkommen: Aufschub auf kommendes Jahr möglich
-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
Gutachten am EuGH: Ungarns LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Mit seinem hochumstrittenen LGBTQ-Gesetz, das Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität einschränkt, hat Ungarn nach Auffassung der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das EU-Recht verstoßen. Generalanwältin Tamara Capeta erklärte in ihrem am Donnerstag vorgelegten juristischen Gutachten, dass die Klage der EU-Kommission gegen Ungarn begründet sei. Ein Urteil sind diese sogenannten Schlussanträge noch nicht, die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran. (AZ. C-769/22)
Das Gesetz von 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Ungarn begründet das mit dem Jugendschutz.
Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Sie sieht unter anderem Verstöße gegen Europas Grundrechtecharta. 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an. Die Generalanwältin schlug dem Gerichtshof nun vor, zu entscheiden, dass die Klage in allen Punkten begründet sei.
Die Gesetzesänderungen verstießen erstens gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. Zweitens griffen sie in mehrere geschützte Grundrechte ein, nämlich das Verbot von Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung, die Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungs- und Informationsfreiheit und das Recht auf Menschenwürde.
Ungarns Argumentation überzeugte die Generalanwältin nicht. Unter Berufung auf den Jugendschutz würde die Darstellung des normalen Lebens queerer Menschen verboten, erklärte sie. Die Regelungen beschränkten sich gerade nicht darauf, Minderjährige von pornografischen Inhalten abzuschirmen, die in Ungarn schon zuvor verboten gewesen seien. Sie beruhten vielmehr auf dem Werturteil, dass homosexuelles und nicht cisgeschlechtliches Leben nicht den gleichen Wert oder Rang habe.
Der EuGH solle einen Verstoß gegen Artikel zwei des Vertrags über die Europäische Union feststellen, erklärte Capeta weiter. Darin sind die grundlegenden Werte festgelegt, auf denen sich die EU gründet. Die Tatsache, dass queere Menschen die gleiche Achtung verdienten wie andere Menschen, sei nicht verhandelbar. Fehlende Achtung und Ausgrenzung einer Gruppe in einer Gesellschaft seien rote Linien, welche die Werte der Gleichheit, der Menschenwürde und der Wahrung der Menschenrechte vorgäben.
Wegen seiner LGBTQ-Politik steht Ungarn seit längerer Zeit in der Kritik. In der vergangenen Woche forderten 17 EU-Länder die Kommission deshalb zu schnellem Handeln gegen die ungarische Regierung auf. Die Unterzeichnerländer, darunter Deutschland, zeigten sich "zutiefst besorgt" über die jüngste Gesetzgebung in Ungarn. Dabei ging es insbesondere um ein Mitte März vom ungarischen Parlament verabschiedetes Gesetz, das als Grundlage für ein Verbot der Budapester Pride-Parade gilt.
Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer. Wann der EuGH in dem Fall ein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.
K.Thomson--BTB