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Oberster US-Gerichtshof lehnt Überprüfung von Glyphosat-Urteil gegen Bayer ab
Im Streit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hat der Chemiekonzern Bayer einen Rückschlag erlitten. Der Oberste Gerichtshof der USA teilte am Dienstag in Washington mit, dass der sogenannte Hardeman-Fall nicht zur Überprüfung angenommen wird, womit eine Verurteilung zu 25 Millionen Dollar Schadenersatz (heute rund 23,7 Millionen Euro) rechtskräftig ist. Der Konzern reagierte enttäuscht.
Wie in solchen Ablehnungen üblich begründete der Gerichtshof seine Entscheidung, den Fall nicht anzunehmen, nicht. Der Chemieriese war im vergangenen August im Fall Hardeman vor den Supreme Court gezogen. Hintergrund ist die Frage, ob Roundup - ein Produkt des 2018 von Bayer aufgekauften US-Agrarkonzerns Monsanto - krebserregend ist oder nicht.
Bayer bestreitet das. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland sind ebenfalls zu dem Schluss gelangt, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgehe. Die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei.
Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco bestätigte im Mai 2021 ein Urteil erster Instanz, das Bayer zu 25 Millionen Dollar Schadenersatz an den Rentner Edwin Hardeman verurteilte. Bei Hardeman, der Roundup jahrelang verwendet hatte, war 2015 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert worden. Er macht den Unkrautvernichter für seine Erkrankung verantwortlich. In dem Urteil wurde Monsanto unter anderem vorgeworfen, nicht genügend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt zu haben.
In dem Revisionsantrag von Bayer vor dem Supreme Court ging es nun unter anderem um die Frage der Kennzeichungspflicht bei Roundup. Das Unternehmen hatte argumentiert, eine Krebswarnung auf den Produkten wäre "falsch und irreführend" gewesen und werde auch durch das entsprechende Bundesgesetz ausgeschlossen.
Bayer äußerte sich nun enttäuscht: "Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht nachvollziehen", hieß es in einer Erklärung des Unternehmens. "Die Entscheidung untergräbt die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen, weil sie zulässt, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchshinweise verlangen kann."
Bayer erklärte zudem, der Konzern stehe "weiterhin vollständig hinter den Roundup-Produkten, die überall auf der Welt ein wichtiges Mittel für eine effiziente Landwirtschaft sind". Mit einem Fünf-Punkte-Plan bereitete sich Bayer darauf vor, mit den Rechtsrisiken künftiger Klagen umzugehen - der Konzern hat Milliardenrücklagen für mögliche Kosten gebildet. Dies sei allerdings "keinerlei Schuldeingeständnis", betonte Bayer am Dienstag erneut.
Der Roundup-Streit hat zu einer wahren Klagewelle gegen Bayer geführt. Der Konzern hat nach eigenen Angaben bereits 107.000 der etwa 138.000 derzeitigen Klagen durch Vergleiche beigelegt.
Die Bayer-Aktie verlor nach der Ankündigung aus den USA zunächst über vier Prozent. Sie stand am Nachmittag zeitweilig bei 60,79 Euro.
I.Meyer--BTB