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Patientenschützer kritisieren vor Bundestags-Beratung Sterbehilfe-Anträge
Vor der ersten Bundestagsberatung über eine Neuregelung der Sterbehilfe haben Patientenschützer die drei vorliegenden Anträge kritisiert. "Wenn der Bundestag die organisierte Suizidbeihilfe regeln will, muss die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt werden und der Schutz vor Fremdbestimmung gewährleistet sein", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Freitag. "Keiner der drei Gesetzentwürfe kann diesen Ansprüchen gerecht werden."
Es sei "unmöglich, autonome Entscheidungen mit allgemeingültigen Kategorien zu messen", sagte Brysch weiter. Überdies seien "die medizinisch-pflegerischen Angebote aktuell nicht in der Lage, Selbstbestimmung zu stärken und Fremdbestimmung auszuschließen", warnte der Patientenschützer. Auch Psychotherapie und Würde wahrende Pflege seien für viele sterbenskranke, lebenssatte oder psychisch kranke Menschen oft unerreichbar.
Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, müsse der Bundestag als Minimalkonsens "die Suizidbeihilfe gegen Geld verbieten", forderte Brysch. Darüber hinaus sollte das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Fokus rücken. "Sein Tun erfordert höchste Sachkunde und hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird." Jeder Suizidhelfer habe "persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande kommt".
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für nichtig erklärt. Um die Sterbehilfe neu zu regeln, liegen drei fraktionsübergreifend erarbeitete Anträge vor, die an diesem Freitag erstmals im Bundestag beraten werden.
Einer der Entwürfe für eine Neuregelung sieht unter anderem ein Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe sowie bestimmte Auflagen für vorherige Beratungen vor. Andere Vorlagen sehen liberalere Regelungen vor, setzen allerdings ebenfalls auf bestimmte Auflagen oder Beratungsangebote.
I.Meyer--BTB