-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
-
Trauer um Country-Ikone Dolly Parton eint Menschen in den USA
-
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
-
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
-
Medien: Prinz Harry mit Familie nach Großbritannien heimgekehrt
-
VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich
-
FIFA-Machtkampf: Boykott-Drohung der UEFA wohl vom Tisch
-
Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
-
Klingbeil: Kabinett wird Reform der Einkommensteuer kommende Woche beschließen
-
Merz will an Abschaffung von "Rente mit 63" festhalten
-
Behörden: Nach Überschwemmungen in Nepal 384 Touristen vermisst
-
Verwirrung um Zuckersteuer: Doch keine Abgabe auf Getränke mit Süßstoff
-
Kreml: CIA-Chef Ratcliffe bei Moskau-Besuch in Kontakt mit russischen Geheimdiensten
-
Merz sieht Verantwortung für Hitzeschutz bei Ländern: Es mangelt nicht an Geld
-
Hoeneß bestätigt: Undav neuer VfB-Kapitän
-
Angriffe auf deutsche Wirtschaft: Spur führt häufiger zu ausländischen Geheimdiensten
-
Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben
-
Ausnahmeregeln für Käseproduzenten in Frankreich wegen Dürre
-
FC Bayern: Palhinha wechselt zu Benfica
-
Flugbegleiterin in Frankreich: Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt
-
Für 100 Millionen Euro: ManCity verpflichtet Jungstar Bouaddi
-
14 Säuglinge sterben bei Brand auf Entbindungsstation in Pakistan
-
Klimaphänomen El Niño: Auch Panama und El Salvador rufen Dürre-Alarm aus
-
Schwesig will nicht SPD-Chefin werden - Rückendeckung für Bas und Klingbeil
-
Datenschützer gehten wegen "Schattendatenbank" gegen Schufa vor
-
Nach Infektion mit Malaria: Beschäftigter von Frankfurter Flughafen gestorben
-
Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten
-
SpaceX plant neuen Weltraumbahnhof für Starship-Raketen in Louisiana
-
Gegen Rassismus und für Demokratie: Migranten in Sachsen-Anhalt schließen Geschäfte
-
Auto-Expertin Keim sieht Chancen für VW - Stellenabbau unvermeidlich
-
Mutmaßlicher Dreifachmord in Bayern: Prozess gegen 38-Jährigen ab Oktober
-
Prozess gegen Meta: US-Tech-Konzern bemüht sich laut Medienbericht um Vergleich
-
FIFA-Machtkampf: Europäische Topligen gegen Infantino
-
Watzke plädiert: "Neuem" BVB "Geduld entgegenbringen"
-
Rias-Bericht: Neuer Höchststand bei antisemitischen Vorfällen in Thüringen
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer auf neuen Höchstwert gestiegen
-
Neue Freundin von Mann erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Essener Mordurteil
-
Datenanalyse: Teenager in Australien nutzen Onlinedienste fast so stark wie vor Verbot
-
Verbände: Staat könnte fast vier Milliarden Euro durch Zuckersteuer einnehmen
-
"In Zukunft getrennte Wege": Veronica Ferres und Carsten Maschmeyer sind kein Paar mehr
-
Kettenkarussell bleibt stehen: Fahrgäste in Hamburg aus 25 Metern Höhe gerettet
-
14 Säuglinge bei Brand in Entbindungsstation in Pakistan gestorben
-
Lange macht Hoffnung auf WM-Teilnahme von Nyara Sabally
-
Von Trump unterstützte Darline Graham gewinnt Stichwahl um Senatssitz ihres verstorbenen Bruders
-
Ifo: Exporterwartungen deutscher Unternehmen stark gestiegen
-
Polizei in Australien sucht Austernbdiebe - Muscheln im Wert von mehr als 200.00 Euro gestohlen
-
Mit Pochettino-Sohn: Andorras Meister kann Geschichte schreiben
-
Für Sammelkarten: Startelf-Debütanten erhalten "Patch"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Spitzenduell zwischen CDU und AfD
-
Bundeskabinett berät über Klimakrise und deren Folgen
BGH verbietet Werbung für Hyaluronspritzen mit Vorher-Nachher-Bildern
Für Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronspritzen an Nase und Kinn darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Denn es handelt sich um operative plastisch-chirurgische Eingriffe, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Potenziell suggestive und irreführende Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe solle zurückgedrängt werden. (Az. I ZR 170/24)
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit mit ihrer Klage gegen eine Firma Erfolg, die auf ihrer Website und auf Instagram mit Darstellungen von Patientinnen vor und nach der Behandlung warb. Es ging um minimalinvasive Behandlungen, nämlich das Unterspritzen mit Hyaluron oder Hyaluronidase.
Schon das Oberlandesgericht Hamm hatte die Werbung im August 2024 verboten, der BGH bestätigte dieses Urteil nun. Das Heilmittelwerbegesetz sieht vor, dass operative plastisch-chirurgische Eingriffe nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden dürfen, wenn sie den Körper ohne medizinische Notwendigkeit verändern.
Wenn mit einer Kanüle in den Körper gestochen und seine Form - wie hier zur Korrektur von Nase oder Kinn - durch das Spritzen von Hyaluron verändert wird, handelt es sich um einen operativen Eingriff, wie der BGH nun entschied. Das Verbot von Vorher-Nachher-Werbung dafür solle verhindern, dass Menschen sich unnötigen Risiken aussetzen und ihre Gesundheit gefährden.
Die Firma hatte argumentiert, dass solche Behandlungen weder von Chirurgen vorgenommen würden noch mit chirurgischen Instrumenten. Das Risiko sei geringer als das einer Operation und mit den Risiken von Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren vergleichbar. Das überzeugte den BGH aber nicht. Denn dabei handle es sich lediglich um ästhetische Veränderungen der Hautoberfläche, weshalb das entsprechende Werbeverbot nicht greife.
O.Lorenz--BTB