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Pflegekräfte an Uniklinikum Bonn dürfen weiter streiken
Die Pflegekräfte am Uniklinikum Bonn dürfen weiter streiken. Die Streikmaßnahmen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi seien zulässig, entschied das Landesarbeitsgericht Köln am Freitag und wies die Berufung der Klinik zurück. Verdi fordert vom Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen den Abschluss eines "Tarifvertrags Entlastung" und ruft darum seit Anfang Mai 2022 in Bonn zum Streik auf.
Einen Eilantrag der Klinik hatte schon das Arbeitsgericht Bonn vor zwei Wochen zurückgewiesen, nun scheiterte auch die Berufung. Die Forderungen von Verdi seien genau genug, erklärte das Gericht. Die Arbeitgeberseite könne sich darauf einstellen, wie sie reagiere, um einen Arbeitskampf zu vermeiden. Funktion des Streiks sei es, die eigentlichen Tarifverhandlungen anzuschieben.
Das Gesetz über die Pflegeberufe und zu einigen weiteren Gesundheitsberufen stünde einer günstigeren Regelung der Tarifvertragsparteien nicht entgegen, hieß es weiter. Der Streik verstoße auch nicht gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht und sei derzeit nicht unverhältnismäßig.
Zwar gebe es Einschränkungen beim Streikrecht, wenn Patientenrechte betroffen seien. Darum müsste beides ausgeglichen werden. Für Kliniken bedeute dies, dass sie eine angemessene, ausreichende und geeignete Notversorgung anbieten müssten. Eine solche Notversorgung hätten beide Parteien während der Verhandlung am Mittwoch vereinbart, erklärte das Gericht.
M.Odermatt--BTB