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Bundeskabinett beschließt Änderung des Energiesicherungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am Dienstag Änderungen am Energiesicherungsgesetz beschlossen und will damit die Gasversorgung im Fall einer sich verschärfenden Marktlage sicherstellen. "Die Lage am Gasmarkt ist angespannt und wir können eine Verschlechterung der Situation leider nicht ausschließen", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Es gehe nun darum, alles zu tun, um im Winter die "grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten und die Energiemärkte so lange es geht am Laufen zu halten".
Das Kabinett beschloss in einem schriftlichen Umlaufverfahren eine Formulierungshilfe für die Gesetzesänderung. Sie soll nun in den Bundestag eingebracht werden - Ziel sei ein "schneller Abschluss des parlamentarischen Verfahrens".
Vorgesehen ist zum einen ein Schutzschirm für Energiefirmen, die der kritischen Infrastruktur zugerechnet werden - dazu sollen Stabilisierungsmaßnahmen bis hin zum Einstieg des Staates vereinfacht werden. Vorbild dafür ist die Hilfe für Firmen wie die Lufthansa mitten in der Corona-Pandemie.
Zum zweiten soll es Energieversorgern entlang der Lieferkette, die von hohen Preisen betroffen sind, ermöglicht werden, die hohen Preise weiterzugeben. Es gibt bereits einen solchen Preismechanismus im Energiesicherungsgesetz, nun soll es auch einen Umlagemechanismus geben, bei dem die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von Gas über eine Umlage auf alle Gaskunden verteilt werden.
Beide Mechanismen zur Preisanpassung seien "scharfe Schwerter" und Instrumente, "die wir noch nicht nutzen wollen", sagte Habeck. Mit der Gesetzesnovelle wird aber die Voraussetzung geschaffen, sie einzusetzen.
J.Bergmann--BTB