-
Aufgabe gegen Swiatek: Sorgen bei Rybakina vor US Open
-
Waldbrände: SPD spricht sich für besondere Auszeichnung für Feuerwehrleute aus
-
Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong schuldig gesprochen
-
IS-Anhängerin soll Anschlag auf Parlament von Bundesstaat New York geplant haben
-
Nach Jodie Foster benannte Schlange in England erfolgreich gegen Krebs behandelt
-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
In Karlsruhe treffen Schlecker und das Drogeriekartell aufeinander
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in Karlsruhe über eine Millionenklage verhandelt: Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, Arndt Geiwitz, fordert insgesamt 212 Millionen Euro Schadenersatz von mehreren Herstellern, die am sogenannten Drogeriekartell beteiligt waren. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte Geiwitz damit vor zwei Jahren keinen Erfolg - am BGH zeichnete sich nun ab, dass dieses über den Fall womöglich noch einmal verhandeln muss. (Az. KZR 42/20)
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff formulierte in seiner Einführung Zweifel an dem damaligen Urteil. Das Oberlandesgericht hatte dieses damit begründet, dass nicht feststehe, dass Schlecker durch das Verhalten der Hersteller ein Schaden entstanden sei. Die Kette hatte vorher kein Sachverständigengutachten eingeholt.
Entschieden hat der BGH aber noch nicht. Am Dienstag hörten die Richterinnen und Richter des Kartellsenats zunächst die Argumente beider Seiten sowie eine Stellungnahme des Bundeskartellamts an. Dieses hatte gegen die Hersteller Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 in einem Arbeitskreis "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" des Markenverbands wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht hatten.
Unter anderem sprachen sie über beabsichtigte Preiserhöhungen und den Stand der Verhandlungen mit bestimmten Einzelhändlern. Dabei ging es auch, aber nicht jedesmal um Schlecker, wie Kirchhoff erläuterte.
Das wurde vor dem BGH nicht mehr bestritten. Die Anwälte der Hersteller warfen der Gegenseite aber vor, dass sie sich lediglich auf Vermutungen stütze und keine Beweise für tatsächlich entstandene Nachteile ihrerseits habe. Sie verwiesen außerdem auf die Marktmacht des damaligen Drogerieriesen.
Der Anwalt des Schlecker-Insolvenzverwalters dagegen argumentierte, dass solche Absprachen unter Wettbewerbern "wie eine Pokerrunde" seien, bei denen einander in die Karten geschaut werde. Das Oberlandesgericht hätte ein Gutachten einholen müssen, fand er.
Geiwitz ist der Meinung, dass Schlecker wegen der Absprachen der Hersteller zu viel für seine Waren gezahlt hat. Die Drogeriekette hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Rund 27.000 Angestellte verloren ihre Jobs, darunter zahlreiche Verkäuferinnen. Der BGH will seine Entscheidung am 25. Oktober verkünden.
N.Fournier--BTB