-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch von Frauen auf gleichen Lohn gestärkt. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil müssen Frauen in einem ersten Schritt einen vergleichbaren Kollegen benennen, der mehr verdient. Kann der Arbeitgeber die Lohndifferenz nicht sachlich begründen, steht ihnen der gleiche Lohn zu. (Az. 8 AZR 300/24)
Die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte Klägerin ist Abteilungsleiterin bei Daimler Trucks. Zwischen 2010 und 2018 war sie mehrfach in Mutterschutz und Elternzeit. Danach arbeitete sie bis 2022 durchgehend auf einer halben Stelle und verdiente weniger als früher. Umgerechnet auf eine volle Stelle lag ihre aus mehreren Bausteinen zusammengesetzte Vergütung unterhalb des mittleren Werts (Median) der vergleichbaren Kollegen, aber auch unterhalb dem der vergleichbaren Kolleginnen.
Durch alle Instanzen bestätigten die Gerichte, dass eine diskriminierende Vergütung zu vermuten ist. Umstritten war daher vor allem, wie hoch der Zuschlag für die Abteilungsleiterin ausfallen soll.
Das Arbeitsgericht Stuttgart sprach ihr den Median der männlichen Vergleichsgruppe zu. Das ist die Vergütung, bei der eine Hälfte der vergleichbaren Männer mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Nach dem Entgelttransparenzgesetz müssen Arbeitgeber in größeren Betrieben Frauen diesen Median auf Anfrage mitteilen. Die Abteilungsleiterin machte allerdings geltend, dass sich Frauen nach dieser Methode mit dem männlichen Mittelmaß begnügen müssten und keine Chance hätten, zu den männlichen Spitzenverdienern aufzuschließen.
In der zweiten Instanz ging das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg davon aus, dass nur ein Teil der vergleichsweise schlechten Bezahlung auf Frauendiskriminierung zurückgeht - weil die Klägerin nicht nur weniger als die meisten Männer, sondern auch weniger als die meisten vergleichbaren Frauen verdiente. Das LAG sprach der Klägerin daher eine Vergütungserhöhung im Umfang der Differenz zwischen den Medianentgelten der männlichen und der weiblichen Vergleichsgruppe zu.
Sie selbst dagegen zog als Vergleich die Vergütung eines Kollegen heran, der auch in der männlichen Vergleichsgruppe zu den Spitzenverdienern zählte. Diesen Maßstab bestätigte nun in oberster Instanz das BAG.
"Für die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts genügt es, wenn die klagende Arbeitnehmerin darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, ein höheres Entgelt zahlt", urteilten die Erfurter Richter. Es sei dann Sache des Arbeitgebers, sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung darzulegen.
Nach dem hier maßgeblichen EU-Recht seien dagegen die Größe der männlichen Vergleichsgruppe und die Höhe der Medianentgelte ohne Bedeutung. Auch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer geschlechtsbedingten Benachteiligung müssten Frauen nicht nachweisen.
Im konkreten Fall habe die Abteilungsleiterin "hinreichende Tatsachen vorgetragen, die eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung vermuten lassen". Das BAG verwies den Streit aber an das Landesarbeitsgericht zurück. Dort soll Daimler Trucks nochmals Gelegenheit bekommen, die unterschiedliche Vergütung zu begründen. Gründe können etwa die Ausbildung oder die Berufserfahrung sein, auf Abteilungsleiterebene gegebenenfalls auch die Größe der Abteilung oder deren Erfolg.
G.Schulte--BTB