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Kabinettsbeschluss: Bundeswehr soll Drohnen künftig auch abschießen dürfen
Nach mehreren Vorfällen an deutschen Flughäfen will die Bundesregierung die Befugnisse der Bundeswehr bei der Abwehr von Drohnen stärken. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg. Damit sollen die Streitkräfte im Ernstfall auch Waffengewalt einsetzen können. Zudem sollen Polizeibehörden besser für die Drohnenabwehr ausgestattet werden. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem "wichtigen Gesetz, um uns gegen Spionage und Sabotage zu wehren". Nun befasst sich der Bundestag mit dem Gesetz.
Mit der Novelle soll die Polizei Amtshilfe der Bundeswehr erbitten können, wenn Gefahren drohen. Minister Dobrindt verwies dazu auf die unterschiedlichen Arten und Größen von Drohnen. Vor allem große Geräte könnten oft von der Polizei nicht mehr bekämpft werden - daher müsse die Bundeswehr hinzugezogen werden. Das Gesetz versetze die Bundeswehr in die Lage, die Drohnen "zu bekämpfen, abzufangen, auch abzuschießen", sagte Dobrindt. Dafür sollen "Abstimmungen und Entscheidungswege deutlich verkürzt werden, sodass man eine schnelle Entscheidung möglich macht."
Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte, dass die Bundeswehr Waffengewalt erst "als letztes Mittel" einsetzen soll, etwa zur direkten Verhinderung von Katastrophen. Laut einem Sprecher des Bundesinnenministeriums könnte das etwa ein bevorstehender Angriff auf die kritische Infrastruktur sein.
"Fast täglich werden Drohnen im deutschen Luftraum gesichtet", schrieb Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf X. "Zum Schutz und zur Gefahrenabwehr statten wir die Bundeswehr so aus, dass sie Landespolizeien bei der Drohnenabwehr unterstützen kann. Es gilt: Wir müssen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen."
Umstritten ist, ob für den Einsatz der Bundeswehr in der Drohnenabwehr das Grundgesetz geändert werden müsste - unter anderem die Grünen machten daher Zweifel an dem Gesetz geltend. Dobrindt ist nicht dieser Ansicht. "Auf einfache gesetzliche Weise gibt es die Möglichkeit der Amtshilfe der Bundeswehr", sagte er. Die Möglichkeit der Amtshilfe gebe es bereits, "wir rüsten aber deutlich auf, um uns mit den verstärkten Sichtungen auseinandersetzen zu können", sagte Dobrindt.
"Nicht jede Drohnensichtung ist automatisch eine Bedrohung, aber aus jeder Drohnensichtung kann eine Bedrohung erwachsen", warnte Dobrindt. Mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes reagiere die Regierung auf diese Entwicklung. "Wir wollen uns bestmöglich rüsten", sagte der Minister.
Im Sommer und Herbst hatte es immer wieder Vorfälle mit Drohnen in Deutschland gegeben. Diese hatten unter anderem mehrfach den Flugbetrieb am Münchener Flughafen zum Stillstand gebracht. Die Bundesregierung vermutet Russland hinter einem Großteil der Vorfälle.
Für die Abwehr der Drohnen soll weiterhin grundsätzlich die Polizei zuständig sein - je nach Bereich entweder die Landes- oder die Bundesbehörde. An Flughäfen und Bahnhöfen ist es die Bundespolizei. Die Bundeswehr ist zuständig für die Drohnenabwehr über Kasernen und soll außerhalb dieser weiterhin nur im Fall von Amtshilfe von der Polizei hinzugezogen werden.
Das Gesetz sieht außerdem höhere Strafen für das rechtswidrige Eindringen in ein Flughafengelände vor. Damit reagiert die Bundesregierung auf Demonstrationen vor allem von Klimaaktivisten, die sich Zutritt zu Start- und Landebahnen verschafft hatten. Außerdem ist ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern geplant, das laut Dobrindt noch in diesem Jahr starten soll.
"Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes soll ermöglicht werden, künftig schneller auf akute Bedrohungslagen durch Drohnen reagieren zu können", kommentierte die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Eichwede den Kabinettsbeschluss. "Der Gesetzesentwurf ist in Anbetracht der erhöhten Bedrohungslage aus Russland zu begrüßen. Wir werden diesen nun zügig im parlamentarischen Verfahren beraten."
O.Bulka--BTB