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Flüssiggas-Terminal darf Verbrennungsmotoren nur mit Genehmigung weiter betreiben
Wenn das Flüssigerdgas-Terminal vor Rügen seinen Strom weiter per Verbrennungsmotor auf dem Schiff erzeugt, muss der Betreiber Deutsche Regas dafür eine Änderungsgenehmigung erwirken. An dem Verfahren muss außerdem die Öffentlichkeit beteiligt werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Ursprünglich war geplant, dass das Terminal schon ab Januar dieses Jahres mit Landstrom versorgt wird. (Az. 7 A 8.25 und 7 A 14.25)
Diese Frist verlängerte die Landesbehörde, das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, zunächst bis Ende Dezember. Die Deutsche Regas beantragte dort, den Weiterbetrieb der Verbrennungsmotoren noch länger ohne Genehmigungsverfahren zu erlauben. Da die Behörde das nicht tat, zog der Terminalbetreiber vor Gericht.
Dort hatte er jedoch nun keinen Erfolg. Das Immissionsschutzgesetz sieht für solche Fälle ein Änderungsgenehmigungsverfahren vor, wie das Bundesverwaltungsgericht erklärte. Dieses Gesetz regelt den Schutz vor schädlichen Einflüssen wie Lärm oder Luftverschmutzung.
Das Terminal kann trotz des höchstrichterlichen Urteils weiterbetrieben werden: Die Behörde verlängerte die Frist am Mittwoch in der Verhandlung den Angaben nach bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens, höchstens bis Ende April.
G.Schulte--BTB