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Bundesregierung skizziert Eckpunkte für Reform des Einwanderungsrechts
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) haben Eckpunkte eines neuen Einwanderungsrechts zur Eindämmung des Fachkräftemangels skizziert. "Wir räumen auf mit einer von CDU und CSU geprägten Migrationspolitik, die die Realität unseres Einwanderungslands geleugnet und damit unserem Wirtschaftsstandort geschadet hat", schreiben Faeser und Heil in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). "Zu schleppend, zu bürokratisch, zu abweisend ist unser Einwanderungssystem bis heute."
Die geplante Reform der Fachkräfteeinwanderung umfasst demnach drei Säulen, die mit "Qualifikation, Erfahrung und Potenzial" betitelt sind. Konkret soll die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte künftig nicht mehr durch Bürokratie und Formalia verzögert werden. Dazu sollen die Anforderungen für die Einreise gesenkt werden; dies betrifft vor allem das Anerkennungsverfahren für die berufliche Qualifikation.
Fachkräfte, die Berufserfahrung und einen Abschluss ihres Heimatlandes mitbringen und sich in Deutschland erfolgreich auf eine Stelle bewerben, sollen hierher kommen und arbeiten dürfen. Das Anerkennungsverfahren läuft den Plänen zufolge dann später parallel zur Arbeit und soll vom Arbeitgeber finanziert werden.
Die Vorhaben von Faeser und Heil gehen dem Bericht zufolge aber noch weiter. So sollen Berufserfahrene auch ohne Arbeitsvertrag zur Jobsuche nach Deutschland einreisen dürfen, unter zwei Bedingungen: Sie müssen sich noch aus dem Ausland bestätigen lassen, dass ihr Abschluss zumindest teilweise mit einem deutschen vergleichbar ist.
Sie müssen zudem belegen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Dies solle ein Schritt hin zu einer "Chancenkarte" sein, die SPD, Grüne und FDP noch in dieser Legislaturperiode einführen wollen.
Erleichtern will die Ampel-Koalition demnach auch die Einwanderung von Fachkräften mit bereits anerkannter Qualifikation. Diese soll künftig auch die Beschäftigung in einem fachfremden Beruf ermöglichen, ein gelernter Schreiner könnte also dann beispielsweise auch einen Job im Vertrieb annehmen, Hauptsache, er bringt einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss mit.
Außerdem sollen für Hochschulabsolventen, die über eine sogenannte Blaue Karte nach Deutschland kommen, die Verdienstschwellen gesenkt werden, wie das "Handelsblatt" weiter berichtete. Aktuell gilt eine Mindestgehaltsgrenze von 56.400 Euro brutto im Jahr.
H.Seidel--BTB