-
Mainz will Geschichte schreiben: "Geschieht nicht jedes Jahr"
-
Nach mehreren Polizeieinsätzen: Kemptener Laufenten wieder zu Hause
-
"Schlüsseldatum der Geschichte": Bundestag begeht Tag der Demokratiegeschichte
-
Behörden: Zwölf Tote durch israelische Angriffe auf das Zentrum von Beirut
-
Wadephul und Frankreichs Außenminister rufen im Iran-Krieg zur Deeskalation auf
-
NGO: "Hunderte" Tote und Verletzte bei Angriff auf Entzugsklinik in Kabul
-
Baden-Württemberg: 16-jähriger Motorradfahrer stirbt bei Unfall in Gegenverkehr
-
E-Scooter-Vermieter sollen künftig bei Unfallschäden haften
-
EU Inc.: Neue Unternehmensform soll Startups beim Gründen und Wachsen helfen
-
Vier Tage vor Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Enges Rennen zwischen CDU und SPD
-
Medien: Grünes Licht für Urbig
-
Grüne richten wegen Weimer Fragen an Regierung - Aktuelle Stunde im Bundestag
-
Cum-Ex: Einziehung von 40 Millionen Euro bei Bankier Olearius wird neu geprüft
-
Tarifstreit: WNBA und Spielerinnen erzielen mündliche Einigung
-
Norwegen: Anklage fordert mehr als sieben Jahre Haft für Mette-Marits Sohn
-
Mehrere Brandstiftungen an Bahnstrecke in Bayern - Staatsschutz ermittelt
-
Israel: Iranischer Geheimdienstminister Chatib getötet
-
Bundesregierung beschließt Strategie für Verdopplung von Rechenzentrumskapazität
-
Sondervermögen: Koalition verteidigt Verwendung der Gelder - Kritik reißt nicht ab
-
Haftstrafe für ranghohen PKK-Funktionär in Stuttgart
-
Brombeerkoalition in Thüringen: Abgeordnete Hupach ist neue BSW-Fraktionschefin
-
Cum-Ex: Einziehung mutmaßlicher Taterträge von Bankier Olearius wird neu geprüft
-
Kabinett beschließt Kindergeld ohne Antrag ab Geburt
-
Gericht: Keine Kostenübernahme für dreiwöchige Japanreise trotz Behinderung
-
Finanzwende begrüßt neuen Schufa-Score als "wichtigen ersten Schritt"
-
Start der rot-schwarzen Landesregierung: Neue Minister in Brandenburg vereidigt
-
Krankenkasse: Alleinerziehende psychisch besonders stark belastet
-
Umfrage: Jedes dritte Kind in Klassenchats sieht problematische Inhalte
-
Mecklenburg-Vorpommern: Unbekannte stehlen Anhänger mit Süßwaren für 250.000 Euro
-
Richter: US-Regierung muss Sendebetrieb von Voice of America wieder aufnehmen
-
Rinderherde mit rund hundert Tieren ausgebrochen: Großeinsatz in Schleswig-Holstein
-
Urteil: Instagram-Account von Erotikdarstellerin darf nicht komplett verboten werden
-
Zentralrat: Linkspartei "bietet Judenhass ein Zuhause"
-
Grüne dringen angesichts hoher Energiepreise auf rasche Entlastungen
-
Studie: Paare in Homeoffice bekommen mehr Kinder
-
Mehr Menschen beginnen Pflegeausbildung: Zahl steigt 2025 auf rund 64.000
-
Samsung-Mitarbeiter stimmen für Streik im Mai - Auswirkungen auf Chipproduktion möglich
-
32-Jähriger bei Auseinandersetzung in Bremen erschossen
-
Irans getöteter Sicherheitschef Laridschani soll am Vormittag beigesetzt werden
-
Verteidigungsstaatssekretär Schmid: Regierung setzt auf Waffenstillstand in Nahost
-
Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen setzt sich auch im Januar fort
-
SPD-Vize zum Sondervermögen: Aufholen der Versäumnisse "geht nicht über Nacht"
-
Finale gegen die USA: Venezuela erstmals Baseball-Weltmeister
-
NHL: Oilers mit Sieg nach Draisaitl-Verletzung
-
Sechs Tote bei israelischem Angriff in Beirut - Teheran kündigt Vergeltung für Tötung Laridschanis an
-
NBA: Hartenstein löst Playoff-Ticket im deutschen Duell
-
Nach Trumps Übernahme-Drohung: Kubas Präsident kündigt "unerschütterlichen Widerstand" an
-
Afrika-Cup: Senegal will vor den CAS ziehen
-
SPD-Chefin Bas fordert wegen hoher Spritpreise Übergewinnsteuer
-
"Ziele zu erreichen": Bayer legt den Fokus auf die Bundesliga
Cum-Ex: Einziehung von 40 Millionen Euro bei Bankier Olearius wird neu geprüft
Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal wird erneut geprüft, ob bei dem Hamburger Bankier Christian Olearius mutmaßliche Taterträge eingezogen werden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe trug das am Mittwoch dem Landgericht Bonn auf. Es geht um mehr als 40 Millionen Euro, die der frühere Chef der Hamburger Warburg-Bank nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Köln zahlen soll. (Az. 1 StR 97/25)
Das Strafverfahren gegen Olearius wegen des Vorwurfs des schweren Steuerbetrugs ist dagegen rechtskräftig eingestellt, da er aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist. Die Schuldfrage ist damit offen. Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Olearius zwischen 2007 und 2011 maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen war.
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Mit dem Verschieben von Aktien wurde der Fiskus ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab bereits mehrere Verurteilungen.
Im Fall von Olearius stellte das Landgericht Bonn das Strafverfahren im Juni 2024 ein. Es lehnte außerdem ab, das Verfahren in ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten. Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft an den BGH.
Dieser bestätigte nun, dass das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt ist. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts muss aber das Einziehungsverfahren beginnen - die "einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung", wie der Vorsitzende Richter Markus Jäger sagte.
"Jetzt geht es ums Geld", drückte es der Bundesanwalt am BGH Michael Greven aus. Die Bundesanwaltschaft vertritt am BGH die Anklage. Greven sprach von einem Erfolg für die Staatsanwaltschaft. "Wie dann natürlich das Landgericht Bonn im zweiten Durchgang entscheiden wird, ist völlig offen", betonte er.
Der BGH hob das Bonner Urteil von 2024 teilweise auf, weil er darin einen Rechtsfehler fand. Denn das Landgericht konnte gar nicht entscheiden, dass es die Einziehung des Geldes nicht prüft. Die bisher erhobenen Beweise können verwertet werden. Die Richter in Bonn müssen nun darüber verhandeln, ob Olearius diese 40 Millionen Euro tatsächlich erhalten hat und ob sie eingezogen werde. Bei diesem Einziehungsverfahren muss Olearius selbst nicht anwesend sein, weshalb sein Gesundheitszustand dabei keine Rolle spielt.
Bereits vor drei Jahren ging es am BGH um Olearius, und zwar um Tagebuchzitate des Bankiers. Der BGH entschied damals, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus den Tagebüchern veröffentlichen durfte. Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.
Der Artikel, den die Zeitung im September 2020 veröffentlichte, handelte von einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörde. Olearius wandte sich gegen die BGH-Entscheidung zu den Zitaten an das Bundesverfassungsgericht, hatte dort aber mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.
O.Krause--BTB