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Hilfe durch ausländische Arbeitskräfte an Flughäfen läuft nur schleppend an
Die zur Entlastung der deutschen Flughäfen in Aussicht gestellte Hilfe durch rund 2000 türkische Arbeitskräfte läuft nur sehr schleppend an. Wie ein Sprecher des Auswärtigen Amts, das für die Erteilung der Visa zuständig ist, am Mittwoch sagte, gingen nach dem Stand vom Vortag erst 44 Anträge ein. Nur bei einem dieser Anträge lag die notwendige Sicherheitsüberprüfung vor, dieses Visum konnte dann "zügig erteilt werden", sagte der Sprecher.
Andere Verfahren hätten aufgrund der fehlenden Zuverlässigkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen werden können, sagte der Sprecher weiter. Das Visa-Verfahren an sich dauere bei einer abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung nicht länger als zwei bis drei Tage.
An den deutschen Flughäfen herrscht derzeit ein eklatanter Personalmangel, annullierte Flüge und lange Wartezeiten bei der Abfertigung sind die Folge. Die Regierung hatte daher den Weg vereinfacht, dass Unternehmen im Luftverkehr befristet bis zum Herbst auf türkische Saisonfacharbeiter zurückgreifen können. Für die Rekrutierung der Arbeitskräfte sind die Unternehmen zuständig, für die nötigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen die Luftsicherheitsbehörden der Länder.
Eine solche Überprüfung dauert rund sechs Wochen, wie der Flughafenverband ADV betont. Auch eine fachliche Eignungsprüfung der Saisonfachkräfte ist demnach nötig. Generell sei die lange Bearbeitungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung eine "hohe Einstellungshürde", erklärt der ADV. Bei einer mehrwöchigen Wartezeit "springen viele potenzielle Bewerber ab und nehmen Angebote aus anderen Branchen an". Die Rekrutierung könne aber durch eine "effizientere und damit kürzere" Überprüfung erleichtert werden, "ohne dass auf Sicherheitsstandards verzichtet wird".
Auch der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) rechnet bis Mitte August mit der Ankunft von nur rund 250 ausländischen Hilfskräften. Dies sei eine "realistische" Zahl, sagte ABL-Chef Thomas Richter den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Mittwoch. Mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen liege man in den "Endzügen".
Auch Richter kritisierte die bürokratischen Hürden. Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seien ein polizeiliches Führungszeugnis und Bestätigungen über Wohnsitz und berufliche Tätigkeiten der vergangenen Jahre nötig. Solche Nachweise könnten in Ländern, die kein Melderegister wie in Deutschland haben, eine schwierige Hürde sein. "Wir legen unsere inländischen Maßstäbe im Ausland an", kritisierte Richter.
F.Müller--BTB