-
EZB hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an - Einlagenzins bei 2,25 Prozent
-
Marokkaner Jayed pfeift deutschen WM-Auftakt
-
Britischer Verteidigungsminister Healey tritt zurück - Premier Starmer weiter unter Druck
-
Irans Ölinsel Charg: Trump droht erneut mit Angriffen
-
Tödlicher Raserunfall: Mehr als drei Jahre Jugendstrafe in Duisburg
-
Obdachloser in Köln bei Streit getötet - 29-Jähriger festgenommen
-
Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln
-
Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt
-
Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag - Linke prüft Klage
-
Dortmund ausgestochen: Eiskunstlauf-WM 2028 in Peking
-
Mehr Rechtsextremisten in Niedersachsen - Szene setzt auf Kampfsport als Lockmittel
-
Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz zählt erstmals über 2000 Rechtsextreme
-
Behördenfehler lässt Fernreise scheitern: Gemeinde aus Sachsen muss zahlen
-
Fußball-Fest mit Kontroversen: Mega-Event Weltmeisterschaft startet in Mexiko
-
Europäische Zentralbank hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an
-
DOSB will Europaspiele 2031 nach Deutschland holen
-
Reformtreffen mit Merz: Sozialpartner ziehen positive Bilanz und wollen weiter reden
-
Teheran nennt Feuerpause nach jüngsten US-Angriffen "praktisch bedeutungslos"
-
Papst beklagt auf den Kanaren "Gleichgültigkeit" gegenüber Schicksal von Migranten
-
Rentenversicherung rechnet mit Beitrag von 19,9 Prozent im Jahr 2028
-
Klöckner ermahnt Regierung wegen zu später Antworten auf Anfragen
-
Nach Debatte: Wimbledon erhöht Preisgelder deutlich
-
Britischer Verteidigungsminister John Healey tritt zurück
-
Bundesgerichtshof: Kosten für Schufa-Auskunft müssen nicht erstattet werden
-
Hubig will Verjährung bei Vergewaltigungen verlängern - Unterstützung aus Union
-
Umgang mit Vorwürfen: Becker rät Zverev zu mehr Offenheit
-
Doppelpartnerin verletzt: Williams-Comeback in London beendet
-
Preisschwankungen beim Tanken seit Beginn der Zwölf-Uhr-Regel "groß wie nie"
-
Leeres Auto rollt los: 77-Jähriger stirbt nach Unfall in Bayern
-
Papst Leo XIV. zum Abschluss von Spanien-Reise auf Kanaren eingetroffen
-
FIS-Präsident Eliasch abgewählt - Ospelt Nachfolger
-
Internationale Referenzstudie: Entwicklung des Erdklimas immer besorgniserregender
-
Deutscher Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot und für Schutzkonzepte
-
Trauer um Segler Dalin: Sieger der Vendée Globe verstorben
-
Wirtschafts-Studie zeichnet düsteres Bild vom deutschen Sozialstaat
-
Kollegin bei Floßfahrt sexuell belästigt: Anklage gegen Berliner Polizisten
-
Gebühr für Familiensitzplatz: Britische Aufsicht prüft Ryanair-Buchungsvorschrift
-
Thailand: Zwei chinesische Uiguren wegen Anschlags auf Schrein zum Tode verurteilt
-
Mutmaßlicher türkischer Linksextremist in Stuttgart vor Gericht
-
Erzeugerpreise für Landwirte im April deutlich gesunken
-
Grüne und Linke enttäuscht von Reform-Treffen von Koalition und Sozialpartnern
-
Taiwan: China dringt erstmals in Gewässer um Taiping-Insel ein
-
Haßelmann an Merz: Reißen Sie sich zusammen - "die Leute fühlen sich verarscht"
-
Ukrainisches Akw Saporischschja erneut von äußerer Stromversorgung abgeschnitten
-
AfD-Chefin Weidel rechnet mit Merz ab: "Abgesang eines Gescheiterten"
-
Linke prüft Klage gegen Heizungsgesetz
-
Miersch mahnt zu breitem Konsens für gerechte Sozialreformen
-
Merz kritisiert EU-Pläne für Finanzrahmen und fordert signifikante Änderungen
-
Bundesregierung begrüßt deutsche WM-Bewerbung
-
Toter Mann in Berliner Laden gefunden - Mordkommission ermittelt
Fehlerhafter Test: Stiftung Warentest muss Schadenersatz zahlen
Es ist nach Ansicht des betroffenen Herstellers Pyrexx ein "historischer Erfolg": Die Stiftung Warentest muss wegen eines fehlerhaften Testurteils Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main urteilte am Donnerstag, die Bewertung eines Pyrexx-Rauchmelders sei geeignet gewesen, dem Ruf des Unternehmens zu schaden "und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern". Stiftung Warentest betonte, es handle sich um einen "bislang einmaligen Fall". (Az. 16 U 38/25)
Hintergrund ist ein Testurteil der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2020 für einen Rauchmelder der in Berlin ansässigen Firma. Dieser Rauchmelder habe zu lange gebraucht, um Alarm zu schlagen, urteilten die Tester damals und vergaben die Note "mangelhaft". Pyrexx zweifelte das Ergebnis an - zurecht, wie sich herausstellte. Denn das von der Stiftung für den Test beauftragte externe Institut war von der vorgegebenen Prüfnorm abgewichen. 2024 zog die Stiftung Warentest die Benotung schließlich zurück.
Für Pyrexx hatte die "Mangelhaft"-Bewertung zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits schwerwiegende Folgen, wie das Unternehmen am Donnerstag nochmals betonte. Das Geschäft sei eingebrochen, Neukunden seien ausgeblieben und Rauchmelder ausgetauscht worden, "obwohl die Geräte einwandfrei funktionierten". Jeder dritte Mitarbeiter habe seinen Arbeitsplatz verloren.
Pyrexx fordert deshalb Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro. Vor dem Landgericht Frankfurt erzielte das Unternehmen im März vergangenen Jahres einen Erfolg: Pyrexx stehe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zu, lautete das Urteil in erster Instanz. Dagegen legte die Stiftung Warentest Berufung ein.
Das OLG kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Unternehmen "dem Grunde nach Schadenersatz verlangen" kann. Die Bewertung eines Produkts mit "mangelhaft" in einem vergleichenden Warentest stelle einen "rechtswidrigen Eingriff" in den Gewerbebetrieb dar, "wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht", erklärte das Gericht.
Über die Höhe des Anspruchs wird demnach erneut das Landgericht befinden. Pyrexx rechnet mit einer Entscheidung nicht vor Ende 2026.
Die Stiftung Warentest betonte am Donnerstag, das Prüfinstitut sei "ohne Rücksprache mit der Stiftung Warentest von der Norm abgewichen und hat das der Stiftung nicht offengelegt". Laut Gericht hatte die Stiftung aber nach der Beschwerde von Pyrexx "stichhaltige Anhaltspunkte" für Zweifel am Testergebnis. Sie hätte demnach nachfragen müssen.
Die Stiftung erklärte, für diese Pflichtverletzung müsse sie haften. Die Entscheidung des Gerichts akzeptiere sie. Die geforderte Klagesumme halte sie aber für "realitätsfern".
Zugleich begrüßte die Stiftung, dass das Urteil auch künftig vergleichende Warentests "auf bewährte Weise" ermöglicht. Das stärke den Verbraucherschutz. Das OLG teilte hierzu am Donnerstag mit, dass es eine Ausweitung der sogenannten Fiktionshaftung "ohne eigenes Verschulden für beauftragte externe Unternehmen" nicht für sachgerecht halte.
Die Stiftung hob hervor, dass sich die Warentester ihrer "großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst" seien. Bereits 2024 seien sowohl Abläufe als auch die Zusammenarbeit mit Prüfinstituten angepasst worden, "um Abweichungen von Vorgaben wie im bisher einmaligen Rauchmelder-Fall frühzeitiger erkennen zu können".
Pyrexx-Geschäftsführer Sebastian Herre betonte: "Wir haben als Mittelständler fünf Jahre lang für Aufklärung und Gerechtigkeit gekämpft - gegen eine Institution, der Millionen Deutsche vertrauen. Wir waren uns immer sicher: Bei dem Test muss etwas gehörig schiefgelaufen sein."
C.Kovalenko--BTB