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Mehrfach abgelehnter homosexueller Asylbewerber aus Algerien scheitert vor Gericht
Ein bereits mehrfach abgelehnter homosexueller Asylbewerber aus Algerien ist vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main mit einer Klage auf eine neuerliche Prüfung gescheitert. Wie das Gericht in der hessischen Metropole am Dienstag mitteilte, wies es dessen Ansinnen ab. Voraussetzungen für ein weiteres Asylverfahren lägen nicht vor, es gebe keine Änderung der Lage im Vergleich zu früheren Entscheidungen.
Laut Gericht hatte der Mann argumentiert, dass sich die Situation in seiner Heimat durch Massenverhaftungen und -verurteilungen zuletzt verschlechtert habe. Homosexuelle müssten schärfere Konsequenzen fürchten, als die Richter in Deutschland bei früheren Urteilen in seinem Fall in Rechnung gestellt hätten.
Demnach war ein Asylantrag des Manns zunächst Anfang 2020 rechtskräftig abgelehnt worden. Im November 2020 stellte er einen weiteren Antrag, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ebenfalls abgelehnt wurde. Dagegen klagte der Algerier erneut. Um diese Ablehnung ging es im aktuellen Prozess.
Laut Gericht veränderte sich die Lage für Homosexuelle im Vergleich zu dem Urteil von 2020 nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen nicht. Homosexuellen drohe allein wegen ihrer Homosexualität nach wie vor kein reales Anklagerisiko. Das ergebe sich erst, wenn weitere Verhaltensweisen dazukämen.
Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass Algerien "laut Auskunftslage" eine "konservative, stark heteronormative Gesellschaft sei, bei der die öffentliche Zurschaustellung von Zuneigungen auch unter heterosexuellen Paaren unüblich und verpönt sei", führte das Gericht zu Begründung aus.
Es verwies zugleich auch darauf, dass seine Einschätzung im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehe und auch Auftritte des Klägers im Fernsehen die Ausgangslage nicht verändern würden. Der Fall des Algeriers war in Deutschland von Medien aufgriffen worden. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann noch versuchen, beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine Zulassung zur Berufung zu erreichen.
In dem Verfahren um sein voriges abgelehntes Asylverfahren gelang ihm dies nach Angaben des Gerichts nicht. Der Kläger hatte demnach bereits als Minderjähriger mehrfach vergeblich Asylanträge in Deutschland gestellt und war 1998 nach Algerien abgeschoben worden. 2019 reiste er erneut ein und stellte erstmals einen neuen Asylantrag. 2020 folgte dann ein weiterer.
W.Lapointe--BTB