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Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Energieanbietern an der Haustür
Verbraucherschützer haben vor dem Hintergrund der Energiekrise vor unseriösen Anbietern gewarnt, die Verbraucher an der Haustür zu neuen Verträgen überreden. Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg gingen in den vergangenen Tagen mehrere Beschwerden ein, wie diese am Mittwoch mitteilte. Demnach bestätigten die Stadtwerke den Kundinnen und Kunden eine Kündigung ihrer laufenden Verträge, die diese aber nie getätigt hatten.
Alle Betroffenen waren jedoch zuvor in Gespräche an der Haustür verwickelt worden. Dabei hätten vermeintliche Mitarbeiter der Stadtwerke "mit viel Detailkenntnis" über die laufenden Verträge gesprochen und sich so das Vertrauen der Menschen erschlichen. Anschließend wurden die Betroffenen um eine Unterschrift auf einem Tablet gebeten - damit schlossen sie dann offenbar einen neuen Vertrag ab. Betroffen waren Haushalte in Frankfurt an der Oder.
Die Verbraucherzentrale warnte davor, sich vor Unbekannten an der Haustür in Gespräche verwickeln zu lassen. Sie klärte zudem auf, dass Betroffene das Recht haben, einen Vertrag an der Haustür innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Vertragsunterlagen zu widerrufen. "Sie sollten daher den Briefkasten oder das Email-Postfach in den nächsten Tagen und Wochen besonders aufmerksam überwachen." Außerdem solle Strafanzeige erstattet werden.
Die Verbraucherschützer baten aber auch die Stadtwerke um Mithilfe. Den Kundinnen und Kunden müsse der Weg zurück in ihren ursprünglichen Vertrag ermöglicht werden, forderten sie.
Wegen der derzeit stark steigenden Preise für Energie ist die Lage für Verbraucherinnen und Verbraucher unübersichtlich. Vielen dürfte die Preisexplosion erst mit der nächsten Jahresabrechnung ins Haus flattern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rät zur Vorsorge: Mieterinnen und Mieter könnten mit dem Vermieter "freiwillig höhere Abschlagszahlungen vereinbaren", sagte vzbv-Chefin Ramona Pop der "Welt" vom Donnerstag. Daneben riet sie Verbrauchern dazu, "falls irgendwie möglich" Geld für die nächste Jahresabrechnung zurückzulegen.
K.Thomson--BTB