-
Steve McQueens Ferrari 275 GTB/4 NART Spider geht in New York unter den Hammer
-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
Klage scheitert vor EU-Gericht: Booking darf eTraveli nicht übernehmen
Rückschlag für Booking.com: Der Reiseanbieter darf das Flugportal eTraveli einem neuen Urteil zufolge nicht übernehmen. Eine Klage gegen das Verbot scheiterte am Mittwoch vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Booking prüft nun, gegen das Urteil vorzugehen. (Az. T-1139/23)
Die EU-Kommission hatte die Übernahme von eTraveli 2023 untersagt. Dieses Verbot bestätigte das Gericht nun. Eine Fusion der beiden Firmen würde den Wettbewerb deutlich behindern, erklärte es.
Die europäische Wettbewerbsaufsicht begründete das Verbot 2023 mit der Sorge vor steigenden Kosten sowohl für Hotels als auch möglicherweise für deren Kunden. Booking sei das dominierende Hotelportal im Europäischen Wirtschaftsraum, führte die Kommission damals aus. Die Buchung eines Flugs sei oft der erste Schritt bei der Buchung einer Reise.
Bei einer Fusion würden vermutlich viele zusätzliche Flugkunden gleich bei Booking eine Unterkunft buchen. Die Vermittlung eines Flugs biete die größte Chance für die anschließende Hotelvermittlung, erklärte die Kommission. Für Konkurrenten würde es schwieriger, gegen die marktbeherrschende Stellung von Booking anzukommen.
Der Reiseanbieter zog vor Gericht und argumentierte dagegen. Der Zusammenschluss werde zu mehr Effizienz führen, gab das Unternehmen an. Das Gericht ging aber - wie schon die Kommission - davon aus, dass das die negativen Folgen nicht ausgleichen könne.
Es sah zwei Belege dafür, dass der Wettbewerb behindert würde. Es gebe bei Online-Reisebüros eine große Kluft zwischen dem Marktführer Booking und der Konkurrenz, erklärte es, und starke Netzwerkeffekte. Schon eine geringe Erhöhung des Marktanteils könne diese Effekte verstärken. Außerdem würde dieses Wachstum in einem der wenigen Bereiche entstehen, den Booking noch nicht beherrsche, nämlich bei den Flügen. So könne ein Reise-Ökosystem entstehen, dass andere Anbieter schwer nachbilden könnten.
Booking.com zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. "Wir sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden und bleiben bei unserer festen Überzeugung, dass die Bewertung der Kommission sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht falsch war", erklärte das Unternehmen. Es prüfe das Urteil "sowie eine mögliche Berufung beim Europäischen Gerichtshof".
M.Furrer--BTB