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Braunschweiger Gericht lehnt Kündigung von Domkantor wegen Leihmutterschaft ab
Das Braunschweiger Arbeitsgericht hat die Kündigung eines Domkantors wegen einer womöglich geplanten Leihmutterschaft für unwirksam erklärt. Wie das Gericht mitteilte, wurde am Donnerstag der Kündigungsschutzklage des Kirchenmusikers stattgegeben. Mit dieser hatte sich Gerd-Peter Münden gegen eine fristlose Kündigung durch die evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig gewehrt.
Diese hatte dem 56-Jährigen mit der Begründung gekündigt, dass er sich Pläne offengehalten habe, für sich und seinen Ehemann Kinder von einer Leihmutter in Kolumbien austragen zu lassen. Für die Landeskirche war dies ein "erheblicher Loyalitätsverstoß", der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar mache.
Der Domkantor hielt dem unter anderem entgegen, dass zu keinem Zeitpunkt eine kommerzielle Leihmutterschaft geplant gewesen sei. Die Landeskirche habe durch die Kündigung versucht, einen bloßen Gedankenprozess zu unterbinden. Das Arbeitsgericht gab Münden recht - es erklärte nicht nur die Kündigung für unwirksam, sondern verurteilte die Landeskirche auch zur Weiterbeschäftigung des 56-Jährigen.
Die Richter begründeten dies im Wesentlichen damit, dass kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben sei. Im Verhalten des Kirchenmusikers sei "kein direkter Verstoß gegen eine vertragliche Loyalitätspflicht gegenüber der Landeskirche zu erkennen". Indem Münden erklärt habe, sich die Möglichkeit einer Leihmutterschaft offenzuhalten, habe er nicht gegen eine konkrete, aus dem Selbstverständnis der Kirche folgende Loyalitätsanforderung verstoßen.
Die mit der Kündigung sanktionierte Äußerung des 56-Jährigen ist laut Gericht zudem von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sein "bloßer Abwägungsprozess" sei nicht mittels Kündigung zu sanktionieren, hieß es weiter.
J.Fankhauser--BTB