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Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte für Elementarschadenversicherung vor
Eigentümerinnen und Eigentümer sollen künftig einen besseren Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen wie der Ahrtal-Flut bekommen. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) schlugen am Mittwoch Eckpunkte für einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Ziel sei dabei, dass die Wohngebäudeversicherung auch Elementarschäden deckt, erklärte das Justizministerium. Bisher ist das nicht Standard.
"Hochwasser und Starkregen können in wenigen Minuten zerstören, was über Jahre aufgebaut wurde. Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt - zuletzt besonders schlimm im Ahrtal", erklärte Hubig. "Fachleute erwarten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger für große Schäden an Häusern sorgen werden. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden." Zugleich müsse der Schutz für Eigentümer wie Mieter bezahlbar bleiben.
Dem nun von den Ministerien vorgelegten Diskussionspapier zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen auch bei Elementarschäden greifen. Eigentümer müssten im Schadensfall für höchstens 20.000 Euro selbst aufkommen. Bereits bestehende Gebäudeversicherungen sollen auf Elementarschäden erweitert werden. Wenn Eigentümer auf ein entsprechendes Angebot von Versicherungsunternehmen nicht reagieren, soll der Schutz nach einem Jahr automatisch ausgedehnt werden.
Die Höhe der Versicherungspolice hängt neben dem Wert des Wohngebäudes maßgeblich von seiner Risikolage ab. Geprüft werden soll nach Angaben des Justizministeriums die Möglichkeit einer sogenannten Mindestversicherung, die einen geringeren Schutz bietet, aber "erheblich" günstiger ist. Die Eigentümer müssten dann bis zu 100.000 Euro der entstandenen Kosten selbst tragen. Die Regierung will auch verhindern, dass Vermieter die Kosten für die Absicherung gegen extreme Naturereignisse auf Mieter umlegen. Daher regen Hubig und Klingbeil eine Prüfung an, ob dies gesetzlich verboten werden kann.
"Wir wollen diesen Vorschlag breit und offen mit allen Betroffenen diskutieren - insbesondere mit den Ländern, mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern und mit den Versicherungen", sagte Hubig. Die Opfer von Flutereignissen stünden bisher alleine da, wenn der Staat nicht mit Steuergeld einspringe. "Das wollen und müssen wir ändern. Finanzielle Absicherung darf nicht davon abhängen, ob die Politik im Einzelfall die Staatskasse öffnet." Der Vorschlag wurde den Angaben nach bereits an Verbände und Länder versandt, bis zum 2. Dezember sei Gelegenheit zur Stellungnahme.
Als Elementarschäden werden Gebäudeschäden bezeichnet, die etwa durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen verursacht werden. Das Justizministerium verwies auf Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), wonach extreme Naturereignisse hierzulande versicherte Schäden von durchschnittlich zwei Milliarden Euro pro Jahr erzeugen. Nur 59 Prozent der Wohngebäude seien gegen solche Gefahren versichert. Ohne eine Versicherung müssten Eigentümer die Kosten für Reparaturen, Sanierung oder Wiederaufbau des Gebäudes selbst tragen.
T.Bondarenko--BTB