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Nicht gezahlte ungarische Maut kann auch in Deutschland eingetrieben werden
Wird auf einer ungarischen Autobahn ohne Vignette gefahren, darf die erhöhte Mautgebühr danach beim Fahrzeughalter in Deutschland eingetrieben werden. Ein solches Vorgehen verstößt nicht gegen die deutsche öffentliche Ordnung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Es ging um die Klage einer ungarischen Fima gegen den Autovermieter Hertz. (Az. XII ZR 7/22)
Mit vier Hertz-Mietwagen wurde insgesamt fünfmal auf einer ungarischen Autobahn gefahren, ohne dass die Fahrer zuvor eine Vignette gekauft hatten. Wer in Ungarn auf Autobahnen oder Schnellstraßen fahren will, muss eine Vignette kaufen. Die kostet für eine Woche umgerechnet etwas mehr als sieben Euro. Wird ohne Vignette gefahren, muss der Halter nachträglich etwa 37 Euro zahlen - wenn er dies innerhalb von 60 Tagen tut. Danach kostet es umgerechnet knapp 157 Euro.
Die ungarische Firma, die für das Eintreiben der erhöhten Gebühr zuständig ist, forderte das Geld plus Zinsen und Inkassokosten von Hertz. Der Autovermieter weigerte sich zu zahlen und argumentierte vor Gericht, dass eine Haftung des Halters gegen die deutsche öffentliche Ordnung verstoße.
Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn eine ausländische Regelung auf untragbare Weise im Widerspruch zu grundlegenden deutschen Vorschriften stände. Das sah der BGH hier aber nicht. "Die Halterhaftung ist auch dem deutschen Recht nicht grundsätzlich fremd", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose bei der Urteilsbegründung. So könne der Halter etwa für die Abschleppkosten haftbar gemacht werden, wenn sein Auto auf einem Privatparkplatz parke.
Die Vorinstanz, das Landgericht Frankfurt am Main, muss sich trotzdem noch einmal mit dem Fall befassen. Denn das Landgericht hatte Hertz dazu verurteilt, eine erhöhte Gebühr von knapp 960 Euro plus Zinsen zu zahlen - in Euro, nicht in ungarischen Forint. In Deutschland müssen Schulden in fremder Währung normalerweise auch in dieser gezahlt werden. Das Frankfurter Gericht soll nun klären, ob Hertz nach dem hier anwendbaren ungarischen Recht die Maut in Euro oder Forint schuldet.
M.Furrer--BTB