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Verbraucherschützer warnen vor zu hohen Abschlägen für Gas und Strom
Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise warnen Verbraucherschützer vor zu hoch angesetzten Abschlägen für Gas und Strom. Die Abschlagserhöhungen der Versorger seien nicht immer gerechtfertigt, erklärte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Mittwoch. Derweil ließ die erwartete Abschaffung der Gasumlage zunächst weiter auf sich warten. Die Bundesregierung hält aber wohl an der im Zusammenhang mit der Gasumlage beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas fest.
Es "mehren sich derzeit Hinweise auf überhöhte Abschlagsrechnungen", erklärte die Verbraucherzentrale. "In manchen Fällen stellen die Versorger mehrere Hundert Euro mehr im Monat in Rechnung, als ihnen zustehen würde."
Die Versorger seien gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Abschläge am durchschnittlichen Verbrauch und aktuellen Preis zu orientieren. Verbraucher sollten neue Abschlagsberechnungen daher genau prüfen und dafür den Vorjahresverbrauch und die aktuellen Strom- und Gaspreise heranziehen.
Die Verbraucherzentrale bietet dafür auch . Sind die Abschläge zu hoch, kann vom Versorger verlangt werden, dass er sie anpasst. Andernfalls würden später zwar ohnehin entsprechende Rückzahlungen fällig. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch, dass wegen der aktuellen Lage der eine oder andere Versorger bereits in ernster wirtschaftlicher Schieflage sein könnte: "Im Falle einer Insolvenz wäre das vorausgezahlte Geld verloren."
Weitere Steigerungen bei den Gaspreisen waren auch wegen der Gasumlage erwartet worden, die ab kommender Woche gelten soll. Die Rücknahme der umstrittenen Maßnahme zur Unterstützung von Gasimporteuren, die wegen ausbleibender Lieferungen aus Russland in Schwierigkeiten geraten waren, gilt mittlerweile jedoch als wahrscheinlich.
Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es dazu zuletzt lediglich, dass die Gespräche noch laufen würden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssten die Gasimporteure anderweitig gestützt werden. Außerdem soll ein Gaspreisdeckel eingeführt werden, etwa indem für einen Grundbedarf an Gas pro Haushalt ein Preis festgelegt wird. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Dienstag eine Entscheidung dazu "in den nächsten Tagen" angekündigt.
Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf sieben Prozent soll aber wohl dennoch kommen. Sie war eigentlich als Ausgleich für die Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Gasumlage vorgeschlagen worden. Wie das Nachrichtenportal "T-Online" berichtete, stimmte der parlamentarische Finanzausschuss dem entsprechenden Gesetzentwurf der Ampelkoalition zu. Auch die Mehrwertsteuer auf Fernwärme soll demnach abgesenkt werden.
Parallel dazu forderten 15 EU-Länder eine Deckelung der Preise beim Gasimport in die EU. Eine solche Preisobergrenze habe "Priorität", heißt es in einem Brief dieser Länder an die EU-Kommission. Zu den Unterzeichnern gehören Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland trägt den Vorstoß allerdings nicht mit. Wie auch die EU-Kommission warnt Berlin, dass die USA und andere Lieferanten von Flüssiggas ihre Ware dann eher in Asien verkaufen würden.
M.Odermatt--BTB