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Verbraucherschützer fordern von Gasversorgern rasche Rückerstattung von Gasumlage
Verbraucherschützer fordern von den Gasversorgern, die Gasumlage rasch zurückzuerstatten. Nun, da die Gasumlage doch nicht kommt, müssten die Gasanbieter darauf schnell reagieren, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag. Der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) geht aber nicht von Mehrbelastungen für Verbraucher aus.
Nach Angaben der Experten des Energiedienstleisters Ene't haben nahezu alle Gasanbieter auf die Ankündigung der Gasumlage ab Oktober reagiert und neue Preise veröffentlicht. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Versorger kontaktieren und klären, ob diese Zusatzbelastung wirklich bezahlt werden soll, rät der vzbv. Die Gasanbieter seien dann in der Pflicht, die Umlage schnellstmöglich an ihre Kundinnen und Kunden zurückzuerstatten.
Der VKU geht nicht davon aus, dass sich durch bereits mitgeteilte Preisanpassungen Belastungen für Verbraucher ergeben. "Zwar gelten auch für Preissenkungen die gleichen Formalitäten und Fristen wie bei Preiserhöhungen", erklärte ein Sprecher. Bei Preissenkungen sei es aber üblich, diese "von heute auf morgen auch ohne formale Ankündigung und Einhaltung von Fristen" umzusetzen.
Die Gasumlage sollte ab Oktober von Privathaushalten und Unternehmen gezahlt werden, um Gasimporteure zu stützen, die wegen des Ausfalls von russischem Gas nun teurer auf anderen Märkten einkaufen müssen, dies aber nicht an die Kunden weitergeben dürfen. Spätestens seit der Verstaatlichung des Uniper-Konzerns in der vergangenen Woche gab es jedoch erhebliche Zweifel, ob die Erhebung der Umlage verfassungsrechtlich zulässig ist. Die Bundesregierung nahm die Maßnahme nun zurück.
M.Ouellet--BTB