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Bei Rüstungsexporten künftig mehr Gewicht auf Menschenrechten im Empfängerland
Bei Rüstungsexporten soll künftig ein größeres Gewicht auf Menschenrechtsaspekte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland gelegt werden. Dies sehen am Donnerstag bekannt gewordene Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz vor.
Demnach werden Ausfuhrgenehmigungen grundsätzlich nicht erteilt, "wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass die auszuführenden Güter zur internen Repression, zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen sowie zu gender- oder minderheitenspezifischer Gewalt oder im Zusammenhang mit dem Einsatz von Kindersoldaten verwendet werden".
Darüber hinaus könnten Anträge für Empfängerländer mit angespannter Menschenrechtslage "bei fortdauernden und systematischen Verletzungen von Menschenrechten" abgelehnt werden.
Die vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten Eckpunkte für das Rüstungsexportkontrollgesetz sollen in Kürze in die Abstimmung mit den Sicherheitsressorts der Bundesregierung gehen, wie aus Regierungskreisen verlautete.
"Maxime der Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung bleibt die Einzelfallentscheidung", heißt es in den AFP vorliegenden Eckpunkten. Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in EU-Mitgliedstaaten, Nato-Länder und Nato-gleichgestellte Länder werde grundsätzlich nicht beschränkt; Ausnahmen sind aber auch hier "aus besonderen außen- und sicherheitspolitischen Gründen oder im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte möglich".
Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Drittländer wird den Eckpunkten zufolge "unter Berücksichtigung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen hingegen restriktiv gehandhabt". Der Export von Kriegswaffen werde nur genehmigt, "wenn besondere außen- und sicherheitspolitische Interessen für eine zu erteilende Genehmigung sprechen".
Die Bundesregierung setze sich zudem für eine EU-Rüstungsexportverordnung ein. Ziel sei, "die Zusammenarbeit im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf europäischer Ebene zu stärken, die verteidigungswirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu vertiefen und die Konvergenz von Entscheidungen über Ausfuhren von Rüstungsgütern zu fördern".
SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine restriktive und transparente Rüstungsexportpolitik verständigt, auch die europäische Rüstungskooperation soll gestärkt werden. Mit dem Gesetz soll erstmalig in der deutschen Geschichte die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung umfassend gesetzlich festgeschrieben werden.
J.Horn--BTB