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Bundesrechnungshof kritisiert Finanzierungspläne für 200-Milliarden-Abwehrschirm
Der Bundesrechnungshof hat die Pläne der Ampel-Koalition zur Finanzierung des 200 Milliarden Euro schweren "Abwehrschirms" gegen die Energiepreiskrise kritisiert. Das Vorhaben sei "in mehrfacher Hinsicht problematisch", heißt es nach AFP-Informationen vom Dienstag in einer Stellungnahme an den Haushaltsausschuss des Bundestag. So verstoße die vorgesehene Kreditaufnahme "auf Vorrat" für Ausgaben bis 2024 "gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit".
Darüber hinaus verstärke die geplante Ansiedlung der Finanzmittel in einem weiteren Sondervermögen "die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans". Und schließlich sehen die Rechnungsprüfer "zumindest teilweise" einen unzureichenden zeitlichen Zusammenhang zwischen dem geplanten Beschluss zur Aussetzung der Schuldenbremse und der vorliegenden Notlage. Die Rechnungsprüfer betonen dabei, es sei "unvereinbar, Notlagenkredite 'auf Vorrat' zu bewilligen".
Die Bundesregierung hatte den Entlastungsplan in der Energiekrise Ende September angekündigt. Zentraler Bestandteil ist eine Gaspreisbremse für Verbraucher und Unternehmen sowie die Zwischenfinanzierung einer geplanten Strompreisbremse. Zudem ist die Stabilisierung von Gasimporteuren vorgesehen, die ursprünglich mit der inzwischen wieder verworfenen Gasumlage gestürzt werden sollten.
Finanziert werden soll der "Abwehrschirm" über 200 Milliarden Euro neue Schulden, die noch in diesem Jahr aufgenommen werden. Damit will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sein Ziel einhalten, ab dem kommenden Jahr wieder die Schuldenbremse einzuhalten. Die Mittel sollen dann über den bereits in der Corona-Krise eingesetzten Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis Mitte 2024 ausgezahlt werden.
Der Rechnungshof fordert dagegen, dass der Schutzschirm "unmittelbar aus dem Bundeshaushalt finanziert" wird. Denn das von der Regierung beabsichtigte wichtige Signal an Verbraucher und Unternehmen verlange "eine haushaltsverfassungsrechtlich über jeden Zweifel erhabene Umsetzung".
O.Bulka--BTB