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Geplante Strompreisbremse soll analog zur Umsetzung der Gaspreisbremse erfolgen
Die geplante Strompreisbremse zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher nimmt Form an. Die Regierung arbeite derzeit "mit Hochdruck an der nationalen Umsetzung der europäischen Verordnung" über entsprechende Notfallmaßnahmen, teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch mit. "Die Ideen für die deutsche Strompreisbremse sehen vor, dass den Verbrauchern ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt wird", hieß es. Für den übrigen Verbrauch falle der normale Strompreis an.
Durch diese Pläne werde auf den Stromrechnungen "der Strompreis vom Gaspreis teilweise entkoppelt, ohne aber das wichtige Preissignal als Einsparsignal für die Verbraucher zu beeinträchtigen", erklärte das Ministerium. Die Entlastung beim Strom für Haushalte und Unternehmen solle zudem "konsistent mit der Umsetzung der Gaspreisbremse erfolgen".
Zuerst hatte das "Handelsblatt" unter Berufung auf ein 18-seitiges Papier zur Strompreisbremse darüber berichtet. Demnach sei es das Ziel, sich bei der Gestaltung an den Vorschlägen der Gaspreiskommission zu orientieren. "Soweit möglich und sinnvoll" werde es eine "einheitliche Umsetzung von Gas- und Strompreisbremse" geben, zitierte die Zeitung aus dem Papier. Als Kabinettstermin für beide Instrumente ist demnach der 18. November vorgesehen.
Die von den EU-Staaten verabschiedete EU-Verordnung sieht eine Abschöpfung übermäßiger Zufallsgewinne am Strommarkt vor, mit der die Maßnahme finanziert werden soll. Diese Abschöpfung am Strommarkt sei "komplex, weil auch Einnahmen und Verluste am Terminmarkt berücksichtigt werden müssen", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Hier werde derzeit "ein gestuftes Vorgehen diskutiert".
Laut "Handelsblatt" steht in dem Papier, dass es Gewinnabschöpfungen für erneuerbare Energien, Grubengas-Kraftwerke, Abfall-Kraftwerke, Atomkraftwerke, Braunkohlekraftwerke und Kraftwerke, die Öl verbrennen, geben soll. Die Gewinnabschöpfung solle nach "spezifischen Erlösen erfolgen". Es sollen dazu die Kapitalkosten der Betreiber herangezogen und mit einer "Sicherheitsmarge" beaufschlagt werden. Gewinne, die darüber hinaus anfallen, sollen zu 90 Prozent abgeschöpft werden.
N.Fournier--BTB