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Bericht: Kanzleramt will Gaspreisbremse bereits ab 1. Februar gelten lassen
Die Bundesregierung will die Gaspreisbremse zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger Berichten zufolge bereits ab dem 1. Februar in Kraft setzen. Dies geht nach Informationen der Funke Mediengruppe sowie des Portals "Spiegel Online" vom Dienstag aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor. Die zuständige Expertenkommission hatte eine Einführung zum 1. März vorgeschlagen. In der Vorlage des Kanzleramts heiße es dazu: "Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt."
Dem Vorschlag der Expertenkommission folgend erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher demnach eine "regelmäßige monatliche Entlastung", die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemesse, zitieren die Funke-Blätter aus der auf Dienstagmittag datierten Vorlage. "Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde."
Der Gaspreis wird demnach für diesen Verbrauch auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. "Wenn Bürgerinnen und Bürger weniger Gas beziehungsweise Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren", beschreibt das Kanzleramt dem Bericht zufolge die Gaspreisbremse.
Die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse müsse "nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt", heiße es in der Vorlage weiter. "Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen - der deutlich über dem gedeckelten Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde liegt."
Die Bundesregierung stellt 200 Milliarden Euro unter anderem auch zur Finanzierung der Gaspreisbremse bereit. Aus den Mitteln soll laut dem zitierten Entwurf auch eine Härtefallregelung finanziert werden. "Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt zwölf Milliarden Euro vor."
F.Müller--BTB