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Kanzleramt strebt Gaspreisbremse bereits ab 1. Februar an
Die Bundesregierung will die Gaspreisbremse zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger möglichst bereits ab dem 1. Februar in Kraft setzen. Ab März 2023 greife die Gaspreisbremse für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und es werde "darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt", heißt es in einem Erläuterungspapier der Bundesregierung, das AFP vorlag. Medienberichten zufolge steht das auch in einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch.
Die zuständige Expertenkommission hatte eine Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März vorgeschlagen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dann spätestens ab März für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde, für alles darüber gilt der Vertragspreis. Bei Fernwärme gelten 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse müsse "nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt", heißt es den Funke Medien zufolge in der Vorlage an die Länder weiter. "Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen - der deutlich über dem gedeckelten Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde liegt."
Bereits ab Januar 2023 greifen die Gaspreisbremse für die Industrie sowie die Strompreisbremse für alle Stromkundinnen und Stromkunden. Diese Maßnahmen sollen bis Ende April 2024 gelten. Die Regierung strebt an, die dafür nötigen Gesetzentwürfe am 18. November ins Kabinett einzubringen.
Die Bundesregierung stellt 200 Milliarden Euro unter anderem auch zur Finanzierung der Gaspreisbremse bereit. Aus den Mitteln soll laut dem von Medien zitierten Entwurf auch eine Härtefallregelung finanziert werden. "Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt zwölf Milliarden Euro vor."
C.Kovalenko--BTB