-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "echten Präsidenten" Brasiliens
-
Tapsoba leitet Comeback ein: Bayer wendet Pokal-Blamage ab
-
Kompany wieder zu Hause, der FC Bayern im Achtelfinale
-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
Bericht über Namenstrick: Trump fordert Ausschluss zweier Senatskandidaten in Alaska
-
Nach Hirnhautreizung: Kompany aus Klinik entlassen
-
Champions League: Nächster Dämpfer für Bayern-Frauen
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
Lange Überzahl: Undav erlöst Stuttgart in Paderborn spät
-
Schalke 04 scheitert bei Dynamo Dresden
-
FC Bayern zunächst ohne Kane
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
"New York Times": US-Demokraten führen Alaskas Wähler mit Namenstrick in die Irre
-
Struff gewinnt deutsches Duell - und fordert Djokovic
-
Explosion in Mehrfamilienhaus in Regensburg: Mehrere Verletzte und Vermisste
-
Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten
-
Nach Israel-Wahl: Keine Mehrheit in Sicht - Likud wirft arabischen Parteien Betrug vor
-
Mindestens 68 Tote bei Zugunglück in Spanien – Ursache wohl menschliches Versagen
-
Mutmaßliche Saboteure aus Belarus festgenommen: Brandanschläge in Bayern geplant
-
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
-
CDU-Vize Prien drängt zu Eile in Präsidenten-Frage - Klärung bis 9. November
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien in die USA ab
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Brandenburg: Kind in Wildpark von Wolf attackiert und schwer verletzt
-
Putin umwirbt afrikanische Staaten bei Gipfel in Moskau
-
Israel: Arabische Listen legen nach Auszählung von 85 Prozent der Stimmen weiter zu
-
Verheerendes Zugunglück in Spanien: Mindestens 64 Todesopfer
-
Jugendproteste: Behörden warnen vor Extremisten - GEW betont Anliegen der "GenZ"
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Brasilianischer Wahlverlierer Flávio Bolsonaro in Miami gelandet
-
Nach Dopingsperre: Carl will "zweite Chance" nutzen
-
"Unprofessionell": Grüne und Linke kritisieren Merz' Kurs bei Steinmeier-Nachfolge
-
Zahl der Toten nach Zugunglück in Spanien steigt auf 64
-
Parlamentswahl in Israel: Kein klarer Weg zur Regierungsbildung
-
Struff gewinnt deutsches Duell - nun gegen Djokovic?
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Medienbericht: Weitere Haftstrafe für iranischen Regisseur Panahi
-
Streit um Brigitte Bardots Erbe: Witwer aus Villa ausgeschlossen
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Hochgeschwindigkeitszüge kollidieren in Spanien: Mindestens 30 Todesopfer
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien ab - Aufenthaltsort unklar
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Behörden: Zahl der Toten bei Zugunglück in Spanien steigt auf mindestens 30
-
Merz: Deutschland wird Rüstungskooperation mit Japan verstärken - Kampfjetbau ausloten
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
BGH verhandelt über Haftung von Amazon für Wettbewerbsverstöße von Partnern
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über die Haftung von Amazon für irreführende Werbung von Partnern, die zu Amazon verlinken. Geklagt hat ein Matratzenhersteller. Eine Website zum Thema Schlafen schrieb als sogenannter Affiliate-Partner von Amazon über Matratzen und verlinkte zum Amazon-Angebot. (Az. I ZR 27/22)
Teilnehmer am Affiliate-Programm können Links zu Amazon setzen und bekommen pro vermitteltem Kauf eine Provision. Im Streitfall war in einem Text über die besten Matratzen zwar eine Matratze des klagenden Herstellers als Erstplatzierte genannt, der Link führte aber zu einer anderen Matratze. Der Matratzenhersteller fordert Unterlassung. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln hatte er keinen Erfolg. Zwar liege ein Wettbewerbsverstoß vor, für diesen hafte aber nicht Amazon, entschieden die Kölner Gerichte. Nun muss sich der BGH mit der Haftungsfrage auseinandersetzen.
W.Lapointe--BTB