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Bei erwachsenem Kind in Facharztvorbereitung kein Anspruch auf Elterngeld
Wenn die erwachsene Tochter ein Medizinstudium abgeschlossen hat und sich an einer Klinik auf die Qualifikation zur Fachärztin vorbereitet, steht den Eltern kein Elterngeld mehr zu. Denn im Dienstverhältnis mit der Klinik überwiege der Erwerbscharakter, nicht die Ausbildung, erklärte der Bundesfinanzhof (BFH) in München am Donnerstag. Die Tochter beziehe schon ein für eine Ärztin angemessenes Entgelt. (Az. III R 40/21)
Geklagt hatte die Mutter der jungen Ärztin. Ihre Tochter hatte ihr Medizinstudium mit 23 Jahren abgeschlossen und dann die Vorbereitung zur Fachärztin begonnen, die mindestens 60 Monate dauert. Dafür arbeitete sie in Vollzeit in einer Klinik. Die Familienkasse lehnte es ab, der Mutter nach dem Abschluss des Studiums weiter Kindergeld zu zahlen. Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover wies ihre Klage zurück.
Nun hatte auch die Revision vor dem Bundesfinanzhof keinen Erfolg. Dieser erklärte, dass volljährige Kinder unter 25 Jahren zwar beim Kindergeld berücksichtigt würden, wenn sie sich in der Berufsausbildung befänden. Fänden die Ausbildungsmaßnahmen aber innerhalb eines Arbeitsverhältnisses statt, gelte dies nur dann als Ausbildung, wenn das Erreichen von Qualifikationen im Vordergrund stehe.
Im Vertrag der Tochter mit der Klinik sei aber das Erbringen von Arbeitsleistung wichtiger. Im Vergleich mit ihrer praktischen Tätigkeit als Ärztin habe die theoretische Wissensvermittlung im Rahmen der Facharztausbildung einen deutlich geringeren Umfang.
J.Fankhauser--BTB