-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "echten Präsidenten" Brasiliens
-
Tapsoba leitet Comeback ein: Bayer wendet Pokal-Blamage ab
-
Kompany wieder zu Hause, der FC Bayern im Achtelfinale
-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
Bericht über Namenstrick: Trump fordert Ausschluss zweier Senatskandidaten in Alaska
-
Nach Hirnhautreizung: Kompany aus Klinik entlassen
-
Champions League: Nächster Dämpfer für Bayern-Frauen
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
Lange Überzahl: Undav erlöst Stuttgart in Paderborn spät
-
Schalke 04 scheitert bei Dynamo Dresden
-
FC Bayern zunächst ohne Kane
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
"New York Times": US-Demokraten führen Alaskas Wähler mit Namenstrick in die Irre
-
Struff gewinnt deutsches Duell - und fordert Djokovic
-
Explosion in Mehrfamilienhaus in Regensburg: Mehrere Verletzte und Vermisste
-
Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten
-
Nach Israel-Wahl: Keine Mehrheit in Sicht - Likud wirft arabischen Parteien Betrug vor
-
Mindestens 68 Tote bei Zugunglück in Spanien – Ursache wohl menschliches Versagen
-
Mutmaßliche Saboteure aus Belarus festgenommen: Brandanschläge in Bayern geplant
-
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
-
CDU-Vize Prien drängt zu Eile in Präsidenten-Frage - Klärung bis 9. November
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien in die USA ab
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Brandenburg: Kind in Wildpark von Wolf attackiert und schwer verletzt
-
Putin umwirbt afrikanische Staaten bei Gipfel in Moskau
-
Israel: Arabische Listen legen nach Auszählung von 85 Prozent der Stimmen weiter zu
-
Verheerendes Zugunglück in Spanien: Mindestens 64 Todesopfer
-
Jugendproteste: Behörden warnen vor Extremisten - GEW betont Anliegen der "GenZ"
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Brasilianischer Wahlverlierer Flávio Bolsonaro in Miami gelandet
-
Nach Dopingsperre: Carl will "zweite Chance" nutzen
-
"Unprofessionell": Grüne und Linke kritisieren Merz' Kurs bei Steinmeier-Nachfolge
-
Zahl der Toten nach Zugunglück in Spanien steigt auf 64
-
Parlamentswahl in Israel: Kein klarer Weg zur Regierungsbildung
-
Struff gewinnt deutsches Duell - nun gegen Djokovic?
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Medienbericht: Weitere Haftstrafe für iranischen Regisseur Panahi
-
Streit um Brigitte Bardots Erbe: Witwer aus Villa ausgeschlossen
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Hochgeschwindigkeitszüge kollidieren in Spanien: Mindestens 30 Todesopfer
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien ab - Aufenthaltsort unklar
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Behörden: Zahl der Toten bei Zugunglück in Spanien steigt auf mindestens 30
-
Merz: Deutschland wird Rüstungskooperation mit Japan verstärken - Kampfjetbau ausloten
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
Tausende Kläger nehmen Vergleichsangebot der Telekom an
Im Mammutprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom haben inzwischen mehrere tausend Klägerinnen und Kläger ein Vergleichsangebot des Konzerns angenommen. Es seien "mehr als 10.000 Vergleichsangebote" unterbreitet worden und "mehr als 60 Prozent aller Kläger" hätten angenommen, teilte die Telekom am Montag mit. Dies treffe unter anderem auf die Erben des Musterklägers zu.
Das Unternehmen hatte vor knapp einem Jahr erklärt, es werde den etwa 16.000 Klägerinnen und Klägern ein Vergleichsangebot unterbreiten. Die Betroffenen sollten demnach die beim dritten Börsengang entstandenen Aktienkosten abzüglich erhaltener Dividenden und zuzüglich anteiliger Prozesszinsen bekommen. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main empfahl damals den Klägerinnen und Klägern, das Angebot anzunehmen, womit der Rechtsstreit beendet würde.
Die Telekom äußerte am Montag die Hoffnung, "die Vergleichsverfahren zeitnah abschließen zu können". Allerdings gebe es in einigen Fällen Probleme, weil in dem seit Jahren andauernden Verfahren beispielsweise die Anwälte der Kläger ihr Kanzlei aufgegeben haben oder "auf versuchte Kontaktaufnahmen durch die Deutsche Telekom nicht reagieren".
Der Konzern richtete deshalb eine zentrale E-Mail-Adressen für Klägerinnen und Kläger ein, die nicht mehr anwaltlich vertreten werden. Sie können sich unter [email protected] melden und "werden dann umgehend darüber informiert, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Vergleichsberechtigung besteht".
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Frankfurt geht es seit mehr als zehn Jahren um rund 16.000 Kleinaktionäre und -aktionärinnen, die beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG Geld verloren hatten und sich von dem Unternehmen getäuscht fühlten. Dabei ging es unter anderem um einen Fehler in dem Prospekt, auf dessen Grundlage die Telekom im Jahr 2000 Aktien angeboten hatte. Der Ausgabepreis der Aktie fiel innerhalb weniger Monate stark, viele Menschen verloren Geld. Die Anleger klagten auf Schadenersatz.
P.Anderson--BTB