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Gericht: Gebühr für Berliner Hunderegister rechtmäßig
Eine Gebühr von 17,50 Euro, die Hundebesitzer in Berlin seit Januar 2022 für ein zentrales Hunderegister zahlen müssen, ist rechtmäßig. Ein Eintrag in das Register sei nur gebührenfrei möglich, wenn er überwiegend im öffentlichen Interesse liege, teilte das Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt am Mittwoch mit. Dies sei bei einer Halterin, die nun für ihr Haustier namens Dino zahlen soll, nicht der Fall. (Az.: VG 37 K 256/22)
Die Halterin hatte Dino im Juni 2022 neu registriert. Ein Unternehmen aus Hannover, das vom Land Berlin für das Register beauftragt wurde, verlangte daraufhin eine Gebühr von 17,50 Euro. Dagegen ging die Frau vor Gericht vor. Sie argumentierte, dass das Land Berlin über das Finanzamt bereits die erforderlichen Angaben zu ihrem Hund habe.
Die Richter wiesen ihre Klage jedoch ab. Das Hunderegister sei wirksam und werde in zulässiger Weise von dem niedersächsischen Unternehmen geführt, begründeten sie ihre Entscheidung. Das Register diene überwiegend privaten Zwecken, weil die Hundehaltung an sich ausschließlich privatnützig ist.
Im Gegensatz zu den freiwilligen privaten Portalen oder der Registrierung beim Finanzamt ermögliche das Portal zuverlässig die Zuordnung ausgebüxter Hunde und erleichtere bei Beißvorfällen dem geschädigten Hundehalter die Durchsetzung seiner Ansprüche. Die Gebühr von 17,50 Euro sei moderat und nachvollziehbar kalkuliert.
F.Müller--BTB