-
Veterinäramt rettet in Erfurt 93 Brieftauben vor Verdursten
-
Heimkehr nach Spanien: Grimaldo-Transfer zu Atlético perfekt
-
Tausende fordern in Südafrika bei Protesten Ausweisung illegaler Migranten
-
Großbritannien investiert 300 Milliarden Pfund in Verteidigung bis 2030
-
18-Jähriger nach Tötung von älterem Bruder in Kassel in Untersuchungshaft
-
Netzagentur: DB soll Fernzug-Konkurrenz mehr Platz einräumen
-
Dobrindt skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren - Verfassungsschutz behält Partei im Visier
-
Entsetzen nach Bluttat in Stade hält an: Mordkommission übernimmt Ermittlungen
-
Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Freispruch von Polizisten bestätigt
-
Zwei Tote bei Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt - 62-Jährige festgenommen
-
Premiere in Wimbledon: Hanfmann erstmals in Runde zwei
-
Verfassungsschutz: Deutschland durch Angriffe von innen und außen unter Druck
-
US-Gesandte zu Iran-Gesprächen in Katar - Iran mit "Experten-Delegation" in Doha
-
Vermutlich über 58.000 Gebäude in Venezuela zerstört - Noch zehntausende Vermisste
-
Mutmaßlich "Krieg des Terrors" in Rumänien geplant: Festgenommener in Untersuchungshaft
-
Paketbombe in Monaco: Justiz geht von Mordversuch an Geschäftsmann mit ukrainischen Wurzeln aus
-
Vor Koalitionsausschuss: Forderung nach Ergebnissen - "aber bitte keine Hektik"
-
Inflation schwächt sich im Juni auf 2,3 Prozent ab
-
Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel
-
Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen
-
Untersuchung: E-Autos nicht unfallanfälliger als Verbrenner
-
Anklage in Berlin: Bande soll rund 60 Millionen Euro gewaschen haben
-
Dobrindt bekräftigt Skepsis zu AfD-Verbotsverfahren
-
Mehr als eine Million Ausländer in Spanien stellen Antrag auf Aufenthaltstitel
-
Frust über deutsches WM-Aus: Fan zerstört Fernseher vor Bar in Bremerhaven
-
Paketbombe in Monaco: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordversuchs
-
Termine gegen Bezahlung: Anklage gegen Mitarbeiterin von Berliner Einwanderungsamt
-
Hakenkreuz an queerem Zentrum in Mönchengladbach: Drei Verdächtige ermittelt
-
Mann mit Nagelschere getötet: Dauerhafte Unterbringung in Niedersachsen
-
Erträge aus Rundfunkbeitrag 2025 leicht gesunken
-
Bauministerin Hubertz will mit Förderung von Gewerbeumbau Wohnungsnot lindern
-
Arbeitslosigkeit stagniert im Juni weitgehend - nur schwache Frühjahrsbelebung
-
Vor Koalitionsausschuss: SPD-Linke dringen auf höhere Belastung von Superreichen
-
Studie: Rechenzentren noch klimaschädlicher als gedacht
-
Zahl von Waldbränden 2025 mehr als verdoppelt - Fläche von über 3600 Fußballfeldern
-
EU-Stahlzölle: Wichtigste Handelspartner bekommen Vorzugsbehandlung
-
Studie: Reform von Einkommensteuer würde große Haushaltslöcher verursachen
-
18-Jähriger nach Tötung von Bruder in Kassel festgenommen - weitere Verletzte
-
Anlage zur Kühlung nur in 14,5 Prozent der neuen Pflegeheime
-
Satellitendaten: Mehr als 58.000 Gebäude in Venezuela beschädigt oder zerstört
-
Verfassungsschutz sieht Deutschland durch Angriffe von innen und außen unter Druck
-
Verdi-Befragung: Viele Beschäftigte in Jobcentern sind überlastet
-
"Ja": Neuer bestätigt erneuten DFB-Abschied
-
Tödlicher Unfall auf Baustelle in Hamburg: Arbeiter von Radlader erfasst
-
Umfrage: Mehr als ein Viertel informiert sich online über Krankheiten
-
Ukrainischer Oligarch durch Paketbombe in Monaco verletzt - Polizei sucht Täter
-
Umfrage: Jeder Fünfte wünscht sich KI-Unterstützung für Fußballbundestrainer
-
"Irrwitzig!" Klinsmann rechnet mit DFB-Elf ab
-
Offenbar "Krieg des Terrors" in Rumänien geplant: Rumäne in Deutschland festgenommen
-
Arbeitslosigkeit stagniert im Juni weitgehend
Gericht: Berliner Clanchef muss knapp 1,8 Millionen Euro an Rapper Bushido zahlen
Der bekannte Berliner Clanchef Arafat A.-C. muss einem Gerichtsbeschluss zufolge knapp 1,8 Millionen Euro an den früher geschäftlich eng mit ihm verbundenen Rapper Bushido zahlen. Das Berliner Kammergericht wies die Berufung von A.-C. gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2023 nach Angaben vom Mittwoch ab. Der zwischen A.-C. und Bushido geschlossene Managementvertrag war dem Beschluss zufolge sittenwidrig, weil er den Künstler unangemessen benachteiligte.
Der Berliner Hiphopper Bushido, der als ein Wegbereiter des sogenannten Gangsterraps in Deutschland gilt, hatte gemeinsam mit A.-C. und anderen im Jahr 2004 das Musiklabel Ersguterjunge gegründet. Beide unterhielten vielfältige geschäftliche Beziehungen, überwarfen sich allerdings 2018 komplett. Es kam deshalb später zu diversen Gerichtsverfahren, auch mit strafrechtlichem Hintergrund. 2024 sprach das Berliner Landgericht A.-C. vom Vorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung Bushidos frei.
In dem nun vom Kammergericht entschiedenen Zivilprozess ging es um wechselseitige Klagen zwischen beiden Beteiligten wegen der Aufteilung früherer Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit Bushidos. Der als Manager des Rappers fungierende A.-C. hatte ursprünglich 840.000 Euro von dem Musiker gefordert, während dieser im Gegenzug auf Rückzahlung von Managementgebühren in Höhe von etwa 1,78 Millionen Euro klagte.
Das Landgericht wies die Forderung von A.-C. ab, während es die Klage Bushidos als begründet ansah. Das Berliner Kammergericht bestätigte das in seiner nun bekanntgegebenen Entscheidung vom Dienstag und verurteilte A.-C. im Berufungsverfahren zur Zahlung der Summe. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig. A.-C. kann versuchen, in Revision zu gehen.
Laut Kammergericht argumentierte A.-C., er habe 2004 mit Bushido eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet. Der zuständige Senat wies dies wie zuvor das Landgericht aber als haltlos ab. "Nichts" spreche dafür, erklärte das Oberlandesgericht des Bundeslands Berlins weiter.
Ein 2007 schriftlich fixierter und von dem mit einer Generalvollmacht ausgestattete A.-C. eigenmächtig ergänzter Managementvertrag sei zudem nichtig, weil er sittenwidrig sei. Er schränke die wirtschaftlichen und künstlerischen Entscheidungsspielräume des Musikers inakzeptabel ein.
Demnach war Bushido laut Vertrag etwa nicht mehr befugt, mit Blick auf seine künstlerische Tätigkeit "selbst rechtsgeschäftlich zu handeln". Nur das Management habe das gedurft. Laut Gericht sah das Dokument zudem "ein erhebliches Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung" vor.
Es war nicht der einzige Rechtsstreit zwischen dem Rapper und seinem ehemaligen Manager um Vermögensfragen. Bereits im Sommer 2024 entschied das Oberlandesgericht im brandenburgischen Brandenburg an der Havel, dass Bushido A.-C. zu Recht aus einer für gemeinsame Immobiliengeschäfte in der Gemeinde Rüdersdorf gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeschlossen hatte.
Hintergrund war nach früheren Angaben eine nicht von Bushido autorisierte Abbuchung von 180.000 Euro vom Firmenkonto. In diesem Zusammenhang kam es auch zu einem weiteren Strafprozess gegen A.-C. und einen weiteren Angeklagten wegen Prozessbetrugs durch falsche Dokumente. Dies bestätigte sich aber nicht, es kam zu einem Freispruch.
Rechtskräftig wurde dagegen eine Geldstrafe, zu der A.-C. im Zuge des Berliner Strafprozesses wegen der mutmaßlichen Erpressung Bushidos verurteilt worden war, weil er ohne dessen Wissen heimlich Audioaufnahmen von Treffen mit dem Rapper gemacht hatte. Er wurde wegen einer Verletzung der Vertraulichkeit des Worts zur Zahlung von 81.000 Euro verurteilt.
H.Seidel--BTB