-
ALEX BODI UND BOTSCHAFTER GUM DOMINIC MATIOK DER REPUBLIK SÜDSUDAN BESPRECHEN IN BERLIN DIE MÖGLICHKEIT EINES HONORARKONSULATS IN BUKAREST
-
Nächster Rekord für Kane: England feiert Kantersieg
-
Bühl führt Bayern zum Topspiel-Sieg - Sorgen um Gwinn
-
Nach Scheitern von Wohnungspaket: Zehntausende protestieren in Spanien
-
"Friedensgipfel" nach Flucht? Ronaldo-Debatte brodelt weiter
-
Rotation vorbei: Klopp setzt auf Urbig
-
Rotation vorbei? Klopp will auf Urbig setzen
-
Eklat vor Israel-Spiel: Irlands Pressekonferenz abgebrochen
-
Zweites Treffen: Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf "gemeinsamen Weg"
-
Bilanz mit pessimistischen Untertönen: Steinmeier warnt vor Gefahr für Demokratie
-
Lettland wählt neues Parlament unter dem Eindruck russischer Bedrohung
-
Nach Scheitern von Wohnungsgesetz in Spanien: Zehntausende demonstrieren für bezahlbaren Wohnraum
-
Grünen-Fraktionschefinnen erklären bisherige Strategie gegen AfD für gescheitert
-
Im Eiltempo ins Viertelfinale: Zverev fordert Djokovic
-
Bilanz mit pessimistischen Tönen: Steinmeier äußert sich zum Ende seiner Amtszeit
-
Steinmeier mahnt Fortsetzung der Reformpolitik an: "Habt Mut zur Erneuerung"
-
"Unerträgliche politische Demagogie": Steinmeier sieht Gefährdung der Demokratie
-
Flydubai-Copilot plante nach Erkenntnissen von Ermittlern "Terrorakt"
-
Tag der Deutschen Einheit: Bovenschulte fordert Abwehr von Demokratie-Gegnern
-
Trump lobt Freigabe europäischer Ölreserven - Keine Drohung mit Diesel-Exportstopp mehr
-
Verstappen holt Pole Position in Malaysia - Mercedes "ratlos"
-
Formel 1: Verstappen holt die Pole Position in Malaysia
-
Zverev auf dem Weg zur Nummer eins: Sinner sagt für Shanghai ab
-
Grüne kritisieren Freigabe von Ölreserven als "politische Dummheit"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag
-
Emiratische Behörden: Flydubai-Copilot plante "Terrorakt"
-
Türkei: Schiedsrichter-Chef in Untersuchungshaft
-
Parlamentswahl in Lettland hat begonnen
-
"Kalender ist bestätigt": Formel 1 will Finale in Abu Dhabi
-
Antonelli gewinnt Qualifying-Generalprobe
-
NHL: Peterka mit Siegtor, Seider mit Fehlstart
-
Supercup als "Belohnung": Suhl will nächsten Titel
-
Rückspiel in Griechenland: Wie viel ändert Klopp?
-
"Erster Rückschlag" - doch Zidane ist "sehr zufrieden"
-
"Darin ist Klopp ein Meister": Wirtz und El Mala schwärmen
-
G7 geben Rohöl- und Diesel-Reserven frei - Trump schließt Diesel-Exportstopp aus
-
Palast: Charles III. wird sich auf Karibikreise "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen
-
Lettland wählt neues Parlament unter Druck russischer Bedrohung
-
Festakt mit Steinmeier und Merz zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen
-
Argentinien bietet Ausländern im Gegenzug für Investitionen Staatsbürgerschaft an
-
Ostbeauftragte Kaiser: Zeit ist reif für Bundespräsidentin aus Ostdeutschland
-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
Gericht: Berliner Clanchef muss knapp 1,8 Millionen Euro an Rapper Bushido zahlen
Der bekannte Berliner Clanchef Arafat A.-C. muss einem Gerichtsbeschluss zufolge knapp 1,8 Millionen Euro an den früher geschäftlich eng mit ihm verbundenen Rapper Bushido zahlen. Das Berliner Kammergericht wies die Berufung von A.-C. gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2023 nach Angaben vom Mittwoch ab. Der zwischen A.-C. und Bushido geschlossene Managementvertrag war dem Beschluss zufolge sittenwidrig, weil er den Künstler unangemessen benachteiligte.
Der Berliner Hiphopper Bushido, der als ein Wegbereiter des sogenannten Gangsterraps in Deutschland gilt, hatte gemeinsam mit A.-C. und anderen im Jahr 2004 das Musiklabel Ersguterjunge gegründet. Beide unterhielten vielfältige geschäftliche Beziehungen, überwarfen sich allerdings 2018 komplett. Es kam deshalb später zu diversen Gerichtsverfahren, auch mit strafrechtlichem Hintergrund. 2024 sprach das Berliner Landgericht A.-C. vom Vorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung Bushidos frei.
In dem nun vom Kammergericht entschiedenen Zivilprozess ging es um wechselseitige Klagen zwischen beiden Beteiligten wegen der Aufteilung früherer Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit Bushidos. Der als Manager des Rappers fungierende A.-C. hatte ursprünglich 840.000 Euro von dem Musiker gefordert, während dieser im Gegenzug auf Rückzahlung von Managementgebühren in Höhe von etwa 1,78 Millionen Euro klagte.
Das Landgericht wies die Forderung von A.-C. ab, während es die Klage Bushidos als begründet ansah. Das Berliner Kammergericht bestätigte das in seiner nun bekanntgegebenen Entscheidung vom Dienstag und verurteilte A.-C. im Berufungsverfahren zur Zahlung der Summe. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig. A.-C. kann versuchen, in Revision zu gehen.
Laut Kammergericht argumentierte A.-C., er habe 2004 mit Bushido eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet. Der zuständige Senat wies dies wie zuvor das Landgericht aber als haltlos ab. "Nichts" spreche dafür, erklärte das Oberlandesgericht des Bundeslands Berlins weiter.
Ein 2007 schriftlich fixierter und von dem mit einer Generalvollmacht ausgestattete A.-C. eigenmächtig ergänzter Managementvertrag sei zudem nichtig, weil er sittenwidrig sei. Er schränke die wirtschaftlichen und künstlerischen Entscheidungsspielräume des Musikers inakzeptabel ein.
Demnach war Bushido laut Vertrag etwa nicht mehr befugt, mit Blick auf seine künstlerische Tätigkeit "selbst rechtsgeschäftlich zu handeln". Nur das Management habe das gedurft. Laut Gericht sah das Dokument zudem "ein erhebliches Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung" vor.
Es war nicht der einzige Rechtsstreit zwischen dem Rapper und seinem ehemaligen Manager um Vermögensfragen. Bereits im Sommer 2024 entschied das Oberlandesgericht im brandenburgischen Brandenburg an der Havel, dass Bushido A.-C. zu Recht aus einer für gemeinsame Immobiliengeschäfte in der Gemeinde Rüdersdorf gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeschlossen hatte.
Hintergrund war nach früheren Angaben eine nicht von Bushido autorisierte Abbuchung von 180.000 Euro vom Firmenkonto. In diesem Zusammenhang kam es auch zu einem weiteren Strafprozess gegen A.-C. und einen weiteren Angeklagten wegen Prozessbetrugs durch falsche Dokumente. Dies bestätigte sich aber nicht, es kam zu einem Freispruch.
Rechtskräftig wurde dagegen eine Geldstrafe, zu der A.-C. im Zuge des Berliner Strafprozesses wegen der mutmaßlichen Erpressung Bushidos verurteilt worden war, weil er ohne dessen Wissen heimlich Audioaufnahmen von Treffen mit dem Rapper gemacht hatte. Er wurde wegen einer Verletzung der Vertraulichkeit des Worts zur Zahlung von 81.000 Euro verurteilt.
H.Seidel--BTB