-
Kombination: Geiger sorgt für ersten deutschen Saisonsieg
-
Lautern verliert Anschluss zur Spitzengruppe
-
Wolfsburg befördert Bauer zum Cheftrainer
-
Fortuna siegt beim Mislintat-Einstand
-
Reaktion auf tödlichen Angriff: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
US-Regierung veröffentlicht tausende Epstein-Akten - Viele Dokumente geschwärzt
-
Von Allmen siegt vor Odermatt - halbe Norm für Jocher
-
Verfolgung: Preuß verbessert sich auf Platz elf
-
Beerdigung in Bangladesch: Zehntausende trauern um getöteten Studentenführer
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro scheitert mit erneuter Berufung gegen Haftstrafe
-
Lebenslange Haft für 27-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Exfreundin in Spielothek
-
Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
-
Überraschung! Weidle-Winkelmann rast auf Rang zwei
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua siegt klar - Paul mit Kieferbruch
-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
-
Klingbeil wünscht sich "Kraft und Mut für große Rentenreform" im kommenden Jahr
-
US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf
-
FC Bayern in Heidenheim "wahrscheinlich" ohne Kimmich
-
Premierensieg für Taubitz im Olympia-Winter
-
Rettungsschwimmer am Bondi Beach in Sydney gedenken der Anschlagsopfer
-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
-
Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua schickt Paul zu Boden
-
Konkurrenzkampf im DFB-Tor: Johannes bleibt "entspannt"
-
Dreesen sieht "gute Gründe" für Upamecano-Verbleib in München
-
Lipowitz: "Radsport ist nicht alles für mich"
-
Kehl sieht "positive Entwicklung" beim BVB - und will mehr
-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
-
Shein entgeht Sperre seiner Plattform in Frankreich - Paris kündigt Berufung an
-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer wird Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
Gesetzgeber muss bei Bekämpfung von Kinderehen nachbessern
Im Ausland geschlossene Kinderehen mit Beteiligten unter 16 Jahren dürfen pauschal für nichtig erklärt werden - der Gesetzgeber muss aber Regelungen über mögliche Folgen treffen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch, dass die Vorschrift in ihrer aktuellen Form gegen das Grundgesetz verstoße. Bis Mitte 2024 muss der Gesetzgeber nun nachbessern und Regelungen etwa zu Unterhaltsansprüchen treffen. (Az. 1 BvL 7/18)
Im Jahr 2017 war das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen worden. Es sollte Kinder und Jugendliche vor Zwangsheirat schützen. Die frühere Bundesregierung reagierte damit auch auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen. Im Ausland geschlossene Ehen wurden mit der Neuregelung ausnahmslos für unwirksam in Deutschland erklärt, wenn Ehepartner oder -partnerin bei der Heirat jünger als 16 Jahre waren. "Kinder gehören weder vor einen Traualtar noch vor ein Standesamt", sagte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte die Vorschrift im Fall eines Paars aus Syrien anwenden müssen, in dem ein Mädchen im Heimatland schon mit 14 Jahren einen sieben Jahre älteren Mann heiratete. Sie flüchteten einige Monate später gemeinsam nach Deutschland, wo die Jugendliche in einer Unterkunft für Mädchen untergebracht wurde. Die Vorinstanzen erlaubten, dass sie die Wochenenden mit ihrem Mann verbrachte, wogegen das Jugendamt vor den BGH zog. Dieser zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift und legte sie dem Bundesverfassungsgericht vor.
Die Richterinnen und Richter des dortigen Ersten Senats stellten nun fest, dass die Norm unvereinbar mit dem Grundrecht der Ehefreiheit sei. Das liege daran, dass Regelungen zu den möglichen Folgen der Nichtigerklärung fehlten. Momentan sei es nicht möglich, eine solche im Ausland wirksam geschlossene Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland weiterzuführen. Das berühre aber die Freiheit, einen selbst gewählten Partner zu heiraten.
Dieser Eingriff werde dadurch gewichtiger, dass die rechtlichen Vorteile einer Ehe für die Betroffenen entfielen, etwa bei Unterhalt und Erbrecht. Bei einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe seien die Folgen geregelt, bei Unwirksamkeit nicht. Zwar dürfe der Gesetzgeber die Wirksamkeit von ausländischen Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig machen - doch müssten dann eben die Folgen geregelt werden.
Bis Ende Juni 2024 muss der Gesetzgeber nachbessern. So lange bleibt die Vorschrift in Kraft, das Gericht legte als Ergänzung selbst Maßgaben zu Unterhaltsansprüchen fest. Es ging in Karlsruhe nur um die Neuregelung für Ehen mit unter 16-Jährigen. Im Jahr 2017 war auch festgelegt worden, dass Menschen in Deutschland erst mit 18 Jahren heiraten dürfen und dass nach ausländischem Recht geschlossene Ehen von 16- bis 18-Jährigen durch ein Gericht aufgehoben werden können. Beides war nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes reagierte erfreut auf den Karlsruher Beschluss. "Der Minderjährigenschutz bleibt gestärkt", erklärte sie und forderte, Deutschland solle "als Vorbild voranschreiten und ein deutliches Zeichen gegen Früh- und Zwangsverheiratungen setzen".
Der Beschluss enthalte "Licht und Schatten", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU). Dass spezielle Regelungen zu den Folgen der Unwirksamkeit einer Ehe erlassen werden müssten, sei nachvollziehbar. Als "ausgesprochen problematisch" wertete Lindholz aber die Pflicht zur Regelung, wie eine bereits nichtige Ehe im Erwachsenenalter weitergeführt werden könne. "Es steht zu befürchten, dass eine solche Regelung gerade minderjährige Frauen und Mädchen in Abhängigkeitsverhältnissen hält, in die sie als Kinder von anderen gedrängt wurden."
C.Kovalenko--BTB