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Haft und Sicherungsverwahrung für früheren Schulleiter wegen Missbrauchs
Ein ehemaliger Leiter einer Grundschule ist am Freitag vom Landgericht im hessischen Fulda wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kinder und Jugendlichen zu sieben Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Richterinnen und Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers als erwiesen an, dass der Pädagoge über einen 20-jährigen Zeitraum zwischen Ende der 90er Jahre und dem Jahr 2020 rund 90 Sexualdelikte begangen hatte. Es gab rund 30 Opfer.
Die Verbrechen beging der 48-Jährige demnach im schulischen wie im privaten Umfeld, wo er als Leiter mehrerer Chöre tätig war. Er wurde in dem in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess zudem wegen des Besitzes und der Herstellung von kinderpornografischem Material verurteilt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis aus den USA, weil der Mann Kinderpornos weitergegeben haben soll. Bei der Auswertung der bei einer Durchsuchung seiner Wohnung gefundenen Datenträger ergaben sich dann die Hinweise auf die Missbrauchstaten. Der Mann kam danach in Untersuchungshaft.
Der Prozess gegen ihn begann im Februar. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die in dem Verfahren die Anklage führte, forderte eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren und anschließende Sicherungsverwahrung. Weitere Einzelheiten wie auch der Inhalt des Plädoyers der Verteidigung wurden nicht genannt, weil auch diese nicht öffentlich waren.
F.Pavlenko--BTB