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Tempobegrenzung auf zehn Stundenkilometer für Radfahrer in Berlin bestätigt
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer auf zehn Stundenkilometer in einer Straße im Stadtteil Kreuzberg bestätigt. Wie das OVG am Freitag mitteilte, wurde die Beschwerde eines Radfahrers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. In der ersten Instanz war der Mann bereits Ende Juli mit einen Eilantrag gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung gescheitert.
Diese war im Juli 2021 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in einem Abschnitt der Bergmannstraße in Kreuzberg für Fahrräder angeordnet worden und hat laut OVG "vorerst Bestand". Die durch eine bauliche Umgestaltung der Straße entstandene und verdichtete Gemengelage von Fußgängern, Rad- und Autofahrern rechtfertige "die Annahme einer qualifizierten Gefahr", begründete das Gericht seine Entscheidung.
Einem Bericht der Senatsverkehrverwaltung zufolge habe sich nach der Umgestaltung der Fußgängerverkehr um durchschnittlich 18 Prozent erhöht. Die Zahl der Radfahrenden sei um zwei Drittel gestiegen - und die Zahl derjenigen, die den Radweg querten, um 167 Prozent.
C.Meier--BTB