Berliner Tageblatt - Rechtsextreme Splitterpartei NPD legt sich neuen Namen zu

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Rechtsextreme Splitterpartei NPD legt sich neuen Namen zu
Rechtsextreme Splitterpartei NPD legt sich neuen Namen zu / Foto: © AFP/Archiv

Rechtsextreme Splitterpartei NPD legt sich neuen Namen zu

Die rechtsextreme NPD hat sich fast 60 Jahre nach ihrer Gründung einen neuen Namen gegeben. Bei einem Bundesparteitag im sächsischen Riesa stimmten am Samstag 77 Prozent der Delegierten für die Umbenennung in "Die Heimat", wie die Partei mitteilte. Die Gruppierung wolle damit ein "neues Kapitel" aufschlagen. "Die Heimat" verstehe sich als "Anti-Parteien-Bewegung und patriotischer Dienstleister", hieß es in einer Erklärung. Der Umbenennung waren Jahre des politischen Bedeutungsverlusts vorausgegangen.

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Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) war 1964 als Sammelbecken für rechtsextreme Strömungen gegründet worden. Sie vertrat ein völkisches Weltbild mit rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Positionen. Nach zeitweiligen Erfolgen bei Landtagswahlen hatte die NPD zuletzt einen Niedergang erlebt.

Ihre letzten Sitze in einem Landesparlament verlor sie 2016 in Mecklenburg-Vorpommern, seit 2019 ist sie auch nicht mehr im Europaparlament vertreten. Damals verlor der Ex-Vorsitzende Udo Voigt sein Mandat im Europaparlament. Am Sonntag stellte die neu benannte Partei "Die Heimat" erneut Voigt als Spitzenkandidat für die Europawahl im kommenden Jahr auf.

Das Konzept für die Umbenennung war den Angaben zufolge vom Bundesvorstand eingebracht worden: "Die Heimat" wolle am Aufbau "starker patriotische Netzwerke, wirksamer Bündnisse auf der Straße, in den Parlamenten und im vorpolitischen Raum" mitwirken und sich so als "Gegenmodell" zu den "etablierten" Parteien positionieren. Den völkischen Blickwinkel behält die Partei bei: Sie wolle erreichen, dass "die Deutschen" nicht "als ethnische Minderheit in der Heimat ihrer Väter leben müssen".

Die Umbenennung erfolgt rund einen Monat vor einer geplanten Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Es ist das erste Verfahren dieser Art. Nach Überzeugung der Antragsteller reichen die verfassungsfeindlichen Ziele der NPD für deren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung aus.

Sollten die Karlsruher Richter den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung bestätigen, würden auch die Steuervergünstigungen für Spenden und andere Zuwendungen an die NPD entfallen.

2017 hatte das Verfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der NPD unter Verweis auf ihre Irrelevanz zurückgewiesen. Die NPD sei zu bedeutungslos, um die Demokratie in Deutschland konkret gefährden zu können, befand das Karlsruher Gericht damals.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzte die Zahl der NPD-Mitglieder 2021 auf rund 3150. Im Jahr 2014 war die Mitgliederzahl noch mit 5200 angegeben worden.

In seinem 2022 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht bescheinigte das Bundesamt der NPD einen "deutlichen und kontinuierlichen Mitgliederschwund", eine "geringe Mobilisierungsfähigkeit" und eine insgesamt "schwierige Lage". Allerdings habe die Gruppierung "immer noch Relevanz für die Binnenstruktur der rechtsextremistischen Szene", befanden die Verfassungsschützer.

Eine erste Erfolgsphase hatte die NPD Ende der 1960er Jahre unter ihrem damaligen Vorsitzenden Adolf von Thadden. Sie war damals in sechs von elf Landesparlamenten vertreten. In den 70er Jahren verschwand die Partei weitgehend wieder von der Bildfläche. Nach der Wende konnte sie in Ostdeutschland zeitweise Erfolge verbuchen: Den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gehörte sie jeweils zehn Jahre lang an. Seit 2014 wird die Partei von dem Vorsitzenden Frank Franz geführt.

L.Janezki--BTB