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Schweinemäster wegen Tierschutzverstößen zu Geldstrafen verurteilt
Zwei Betreiber einer großen Schweinemastanlage in Niedersachsen sind am Mittwoch vom Amtsgericht Papenburg wegen Tierschutzverstößen zu einer Geldstrafe von jeweils 8500 Euro verurteilt worden. Die zuständige Richterin sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers nach mehrtägiger Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Männer in je zwei Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatten.
Das Verfahren war durch heimlich von Tierschützern aufgenommene Videos aus dem Jahr 2020 ausgelöst worden. Nach deren Angaben entstanden diese in dem Mastbetrieb der Männer in der Gemeinde Lathen und zeigten vernachlässigte sowie verletzte Tiere. Die Tierschützer erstatteten Anzeige, die zu einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft führte. Da die beiden Beschuldigten dagegen Widerspruch einlegten, kam es zum einem Prozess vor dem Amtsgericht.
Nach Angaben der Tierschützer werden in der Mastanlage rund 15.000 Tiere gehalten, womit diese zu den größten ihrer Art in Niedersachsen gehört. Das Urteil ist laut Amtsgericht noch nicht rechtskräftig. Laut Medienberichten äußerte die Verteidigung eines der Betreiber während des Verfahrens unter anderem Zweifel daran, dass die Videos in deren Betrieb aufgenommen wurden.
F.Müller--BTB