Berliner Tageblatt - Für Pkw-Maut vorgesehene Firmen haben Anspruch auf Entschädigung

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Für Pkw-Maut vorgesehene Firmen haben Anspruch auf Entschädigung
Für Pkw-Maut vorgesehene Firmen haben Anspruch auf Entschädigung / Foto: ©

Für Pkw-Maut vorgesehene Firmen haben Anspruch auf Entschädigung

Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Scheitern der Pkw-Maut in Deutschland hat ein Schiedsgericht den damals vorgesehenen Betreiberfirmen Anspruch auf Entschädigung zugesprochen. Über die Höhe werde das Gericht später entscheiden, teilten die beiden Firmen CTS Eventim in München und Kapsch in Österreich mit. Sie fordern 560 Millionen Euro vom Bund. Das Verkehrsministerium in Berlin will den Teilschiedsspruch zunächst analysieren.

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Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU. Es wurde im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof gestoppt. Direkt danach kündigte der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Betreiberverträge und wies Entschädigungsansprüche der Firmen zurück. Das Verkehrsministerium reichte zur Klärung im Februar 2020 Schiedsklage ein.

Das zuständige Schiedsgericht habe entschieden, dass das Bundesverkehrsministerium sich "nicht einseitig und entschädigungslos von dem Vertrag lossagen" durfte, teilten die beiden Firmen am Freitagabend mit. Mit dem Schiedsspruch sei auch "der von der Bundesrepublik behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung" abgelehnt worden. Das Gemeinschaftsunternehmen Autoticket habe daher Anspruch auf Schaden- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Samstag, das Schiedsgericht habe in einer ersten Entscheidung einen Teilschiedsspruch erlassen. Diesen wolle es aber erst analysieren und dann "über das weitere Vorgehen" entscheiden, hieß es in Berlin.

Die Bewertung blieb vorsichtig: Der Teilschiedsspruch behandle "bestimmte Aspekte des Anspruchsgrundes". Das Gericht habe auch auf mögliche Schadenersatzansprüche des Bundes hingewiesen, erklärte das Ministerium.

Die Kosten des Bundes etwa für anwaltliche Beratung und Prozessvertretung in dem Schiedsverfahren sowie für Sachverständige beliefen sich bis Herbst 2021 auf fast zwölf Millionen Euro, wie damals der "Spiegel" berichtet hatte. Demnach rechneten Beamte des Ministeriums mit einer abschließenden Entscheidung des Gerichts in zwei bis drei Jahren nach Einleitung des Schiedsverfahrens.

Der Grünen-Politiker Sven-Christian Kindler hatte damals kritisiert, dass es Scheuer tatsächlich gelungen sei "die Schlussrechnung seines Maut-Desasters auf die Zeit nach seiner Amtszeit als Verkehrsminister zu verschieben".

Zur gescheiterten Pkw-Maut gab es ab Ende 2019 bis Sommer 2021 auch einen Untersuchungsausschuss. Dort ging es vor allem darum, dass Scheuer bereits Ende 2018 Verträge zur Erhebung der Maut geschlossen hatte, noch bevor endgültige Rechtssicherheit über das Projekt bestand. Die Opposition warf Scheuer Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor und forderte mehrfach seinen Rücktritt.

G.Schulte--BTB