-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anspruch auf höheres Bafög für Studierende
Mit der Ausbildungsförderung Bafög muss der Staat nicht alle finanziellen Hindernisse für den Zugang zu einem Studium beseitigen. Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein Anspruch auf höhere, existenzsichernde Leistungen für Studierende, wie das Bundesverfassungsgericht laut einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Konkret ging es um den Zeitraum zwischen Oktober 2014 und Februar 2015. (Az. BvL 9/21)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe die Frage vorgelegt, ob der monatliche Bedarfssatz für diesen Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Grundpauschale betrug damals 373 Euro. Mit dem Bafög wird die Ausbildung an Hochschulen, berufsbildenden Schulen, Kollegs oder Akademien gefördert, wenn die Eltern nicht genug Geld für die Unterstützung ihrer Kinder in einer solchen Ausbildung haben.
Das Einkommen von Eltern oder Ehepartnern wird dabei angerechnet. Das Bafög für Studierende ist zur Hälfte ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen. Es setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale, einer Unterkunftspauschale und einem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kindern.
Vor das Bundesverwaltungsgericht war eine frühere Masterstudentin gezogen, die Bafög bezog. Zunächst waren es 176 Euro und später 249 Euro monatlich. Diese Summe hielt sie für zu niedrig. Das Bundesverwaltungsgericht war der Auffassung, dass der Bedarfssatz mit dem Recht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten nicht vereinbar sei. Es fragte das Verfassungsgericht danach.
Dieses erklärte aber nun, dass die Pauschale für diesen Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Aus dem Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot leite sich kein Anspruch darauf ab, dass die materiellen Voraussetzungen gewährleistet werden müssten. Es umfasse kein Recht auf staatliche Leistungen zur Beseitigung von Hindernissen, die den gesellschaftlichen Verhältnissen geschuldet seien.
Bedürftige hätten Anspruch auf existenzsichernde Leistungen, wenn sie sich selbst keine menschenwürdige Existenz sichern könnten, führte das Gericht aus. Dieser Anspruch sei auf die unbedingt notwendige Summe beschränkt und bestehe nicht, wenn die Bedürftigkeit beispielsweise durch die Annahme eines Jobs vermieden werden könne - auch wenn dann ein Hochschulstudium nicht möglich sein sollte.
Karlsruhe gesteht dem Gesetzgeber hier einen Gestaltungsspielraum zu. Dieser habe zwar den Auftrag, gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen zu fördern. Da seine Mittel begrenzt seien, müsse er aber Prioritäten setzen. Nur wenn ganze Bevölkerungsgruppen von vornherein keine Chance auf den Zugang zu bestimmten Ausbildungs- und Berufsfeldern hätten, müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Solche Zustände sieht das Gericht bei der Hochschulausbildung aber nicht: Gerade hier sorge der Staat mit dem Bafög und staatlichen Hochschulen für soziale Durchlässigkeit, stellte es fest.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zeigte sich enttäuscht. Der Beschluss mute Studierenden letztlich zu, ihr Studium abzubrechen, wenn sie dafür keine ausreichende Finanzierung hätten, kritisierte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. Die Gewerkschaft forderte von der Bundesregierung, die Entscheidung nicht zum Anlass zu nehmen, "in Sachen Bafög-Reform die Hände in den Schoß zu legen".
Ähnlich äußerte sich das Deutsche Studierendenwerk. Das Bafög reiche "hinten und vorne nicht". Die Höhe der Förderung müsse "im Parlament und nicht vor Gericht geklärt werden", forderte der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Kai Gehring, Vorsitzender des Bildungsausschusses, erklärte: "In dieser Wahlperiode hat die aktuelle Regierungskoalition das größte Plus aller Zeiten für das Bafög beschlossen und eine dringende Trendwende eingeleitet." Unerlässlich und überfällig sei ein "regelmäßiger, verlässlicher und transparenter Erhöhungsmechanismus".
Linken-Bildungsexpertin Nicole Gohlke sprach von einem harten Schlag "für alle armutsbetroffenen Studierenden". Der Ball liege klar bei der Politik, "die einzig handeln kann und muss".
K.Brown--BTB