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Lebenslange Haft für 54-Jährigen wegen Mordes an Studentin rechtskräftig
Rund ein Jahr nach dem Urteil am Landgericht Osnabrück ist ein angeklagter Mann wegen Mordes einer 25-Jährigen rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof habe keine Rechtsfehler gefunden und die Revision des Angeklagten verworfen, teilte das Osnabrücker Gericht am Donnerstag mit. Das Landgericht hatte den damals 54-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. (Az: 3 StR 321/22)
Das Landgericht sah es in seinem Urteil im März 2022 als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2015 eine 25-jährige Studentin während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug in einem Waldstück am Kloster Loccum im niedersächsischen Rehburg-Loccum getötet hatte. Maßregelvollzug ist eine besondere Form der Freiheitsstrafe für psychisch kranke oder drogenabhängige Täter.
Ein am Tatort gefundenes Kaugummipapier mit einer Blutspur des Angeklagten und eine DNA-Spur des Manns unter den Fingernägeln der jungen Frau belasteten ihn schwer. Aus Sicht der Kammer war bewiesen, dass der Angeklagte die Studentin entweder zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs oder aber zur Verdeckung eines mindestens versuchten Sexualverbrechens getötet hatte.
L.Janezki--BTB