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Strafe für Jugendliche nach Messerattacke auf Mitschüler muss neu verhandelt werden
Mehr als zwei Jahre nach der Messerattacke einer damals fast 15-Jährigen auf einen Mitschüler muss das Landgericht Magdeburg neu über die Strafe für die Jugendliche verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass die Revision des Mädchens teilweise Erfolg hatte. Sie soll im November 2020 im Unterricht einem Jungen ein Messer in den Rücken gestochen haben. (Az. 6 StR 493/22)
Der Junge wurde schwer verletzt. Wie die Ermittlungen ergaben, litt das Mädchen an einer Persönlichkeitsstörung und war zum Tatzeitpunkt erheblich beeinträchtigt in ihrer Steuerungsfähigkeit. Das Landgericht Stendal verurteilte sie im Juni 2021 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und ordnete ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Anfang 2022 hob der BGH dieses Urteil aber auf und verwies es zur neuen Verhandlung an das Landgericht Magdeburg. Dieses verurteilte das Mädchen im Sommer 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung, verhängte ebenfalls eine Jugendstrafe von drei Jahren und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an.
An diesem Schuldspruch hatte der BGH nichts auszusetzen. Das Landgericht habe aber die erzieherische Notwendigkeit der verhängten Jugendstrafe nicht ausreichend begründet, kritisierte er und fand auch einige weitere Rechtsfehler. Darum muss sich nun eine andere Jugendkammer in Magdeburg neu mit dem Fall befassen.
C.Meier--BTB