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EuGH: Autokäufern kann bei unzulässiger Abschalteinrichtung Schadenersatz zustehen
Autokäufer können gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ihnen wegen einer im Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Das EU-Recht schütze die Interessen des einzelnen Käufers, antwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag auf Fragen des Landgerichts Ravensburg. Dieses muss über eine Klage gegen Mercedes-Benz wegen des Thermofensters entscheiden. (Az. C-100/21)
Mit dieser in vielen Modellen verschiedener Hersteller verwendeten Technik wird die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen abhängig von der Außentemperatur gesteuert. Der EuGH entschied bereits in einem früheren Urteil, dass es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handle - ließ aber Ausnahmen zum Schutz des Motors vor plötzlichen Gefahren zu.
Nun erklärte er, für den vorliegenden konkreten Fall müsse das deutsche Gericht selbst feststellen, ob die Technik als unzulässig einzustufen sei. Bislang waren Schadenersatzansprüche nur wegen des Thermofensters in Deutschland höchstrichterlich verneint worden, da es sich dabei nicht um vorsätzliche Schädigung handle. Der EuGH erklärte, die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten müssten Vorschriften über Schadenersatz festlegen.
M.Odermatt--BTB