-
Burnham will Obdachlose bis Weihnachten von der Straße holen und Teil seines Gehalts spenden
-
Trump plant Treffen mit Nordkoreas Machthaber Kim noch in diesem Jahr
-
Trump bringt Treffen mit Nordkoreas Machthaber Kim noch in diesem Jahr ins Spiel
-
Heim-WM ohne Satou Sabally: "Muss auf meinen Körper hören"
-
Hackerangriff in Berlin: Offenbar keine sensiblen Daten erbeutet
-
Thüringen: Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag kommende Woche
-
DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich
-
Kim Jong Uns Schwester: "Ich weiß absolut nichts" von Gesprächen mit Donald Trump
-
Springen: Deutscher Blitzstart in der Soers - aber Vogel patzt
-
Evakuierungen in Monschau und Belgien wegen Waldbrands aufgehoben - Lage weiter "kompliziert"
-
Goldener Schuh: Kane die "Numero uno" in Europa
-
Arzt soll dutzende Kinder missbraucht haben: Landgericht Potsdam lässt Anklage zu
-
Tod von fünfjähriger Hind Rajab: Israel leitet strafrechtliche Ermittlungen ein
-
Stadt Monschau hebt Evakuierung wegen Waldbrands in Belgien auf
-
Gericht in Paris ordnet Auslieferung eines Antifaschisten nach Deutschland an
-
Deutschland Tour: Del Toro gewinnt Prolog
-
Schwedendemokraten-Chef strebt "für 2030 oder später" Amt des Regierungschefs an
-
Waldbrand im belgischen Hohen Venn eingegrenzt - Lage bleibt aber "kompliziert"
-
Schnieder: Sachsen-Anhalt muss Vorsitz von Ministerpräsidentenkonferenz nicht übernehmen
-
Hockey-Frauen bestehen im WM-Krimi und sichern Zwischenrunde
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle
-
Ukraine: Chmara als Nachfolger des populären Verteidigungsministers Fedorow bestätigt
-
China kritisiert EU-Untersuchung zu Übernahme von Mediamarkt-Konzern scharf
-
Vermisste 29-Jährige aus Baden-Württemberg offenbar in Schweden von Partner getötet
-
Thüringen: AfD beantragt erneut Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Merz verurteilt Aufruf Ben Gvirs zur gezielten Tötung von Palästinensern
-
Drei Jugendliche flüchten in Hessen mit gestohlenem Auto vor Polizei
-
Britischer Premier: Bis Weihnachten soll niemand mehr auf der Straße schlafen müssen
-
US-Prozess um Social-Media-Sucht: Staatsanwältin wirft Meta "Ausnutzung" von Kindern vor
-
Füllkrug-Rückkehr: "Emotion und Leidenschaft" als Lohn
-
Niedrige Gasspeicherstände: Wirtschaftsministerium beobachtet die Lage "genau"
-
Paris nennt Äußerungen des israelischen Ministers Ben Gvir "unerträglich"
-
Speyerer Bischof Wiesemann legt Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder
-
Scharfe Kritik an neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof
-
Polizisten schießen auf 14-Jährigen mit Waffenattrappe nahe Haltestelle in München
-
Studie: Gebündelte Sozialleistungen können Armutsrisiko senken
-
Königin Camilla berichtet über Zeit nach Krebsdiagnose für Charles III.
-
Merz verurteilt Aufruf von Israels Ben Gvir zu Tötungen von Palästinensern scharf
-
"Finale dahoam"? München bewirbt sich um 2028
-
OpenAI zeigt ab Montag auch in Deutschland Werbeanzeigen bei ChatGPT
-
Moskau: Russland und Ukraine übergeben bei Gefangenenaustausch jeweils 103 Soldaten
-
Justizministerin Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern
-
US-südkoreanisches Manöver nach Trump-Kritik um fast die Hälfte der Zeit verkürzt
-
Hoeneß sichert Musiala Unterstützung zu: "Ich war sprachlos"
-
Merz verurteilt Äußerungen von israelischem Minister Ben Gvir scharf
-
Nord-Stream-Sabotage: Bundesanwaltschaft lässt ukrainischen Taucher erneut festnehmen
-
Kind bei Forstarbeiten in Bayern von umstürzendem Baum erschlagen
-
EZB-Chefin Lagarde warnt: Europa darf KI-Revolution nicht verpassen
-
Zweite Festnahme wegen Nord-Stream-Anschlägen: Taucher in Kroatien gefasst
-
Chinesischer Roboterhersteller Unitree feiert fulminantes Börsendebüt
Gesetzgeber muss bei Bekämpfung von Kinderehen nachbessern
Im Ausland geschlossene Kinderehen mit Beteiligten unter 16 Jahren dürfen pauschal für nichtig erklärt werden - der Gesetzgeber muss aber Regelungen über mögliche Folgen treffen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch, dass die Vorschrift in ihrer aktuellen Form gegen das Grundgesetz verstoße. Bis Mitte 2024 muss der Gesetzgeber nun nachbessern und Regelungen etwa zu Unterhaltsansprüchen treffen. (Az. 1 BvL 7/18)
Im Jahr 2017 war das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen worden. Es sollte Kinder und Jugendliche vor Zwangsheirat schützen. Die frühere Bundesregierung reagierte damit auch auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen. Im Ausland geschlossene Ehen wurden mit der Neuregelung ausnahmslos für unwirksam in Deutschland erklärt, wenn Ehepartner oder -partnerin bei der Heirat jünger als 16 Jahre waren. "Kinder gehören weder vor einen Traualtar noch vor ein Standesamt", sagte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte die Vorschrift im Fall eines Paars aus Syrien anwenden müssen, in dem ein Mädchen im Heimatland schon mit 14 Jahren einen sieben Jahre älteren Mann heiratete. Sie flüchteten einige Monate später gemeinsam nach Deutschland, wo die Jugendliche in einer Unterkunft für Mädchen untergebracht wurde. Die Vorinstanzen erlaubten, dass sie die Wochenenden mit ihrem Mann verbrachte, wogegen das Jugendamt vor den BGH zog. Dieser zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift und legte sie dem Bundesverfassungsgericht vor.
Die Richterinnen und Richter des dortigen Ersten Senats stellten nun fest, dass die Norm unvereinbar mit dem Grundrecht der Ehefreiheit sei. Das liege daran, dass Regelungen zu den möglichen Folgen der Nichtigerklärung fehlten. Momentan sei es nicht möglich, eine solche im Ausland wirksam geschlossene Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland weiterzuführen. Das berühre aber die Freiheit, einen selbst gewählten Partner zu heiraten.
Dieser Eingriff werde dadurch gewichtiger, dass die rechtlichen Vorteile einer Ehe für die Betroffenen entfielen, etwa bei Unterhalt und Erbrecht. Bei einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe seien die Folgen geregelt, bei Unwirksamkeit nicht. Zwar dürfe der Gesetzgeber die Wirksamkeit von ausländischen Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig machen - doch müssten dann eben die Folgen geregelt werden.
Bis Ende Juni 2024 muss der Gesetzgeber nachbessern. So lange bleibt die Vorschrift in Kraft, das Gericht legte als Ergänzung selbst Maßgaben zu Unterhaltsansprüchen fest. Es ging in Karlsruhe nur um die Neuregelung für Ehen mit unter 16-Jährigen. Im Jahr 2017 war auch festgelegt worden, dass Menschen in Deutschland erst mit 18 Jahren heiraten dürfen und dass nach ausländischem Recht geschlossene Ehen von 16- bis 18-Jährigen durch ein Gericht aufgehoben werden können. Beides war nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes reagierte erfreut auf den Karlsruher Beschluss. "Der Minderjährigenschutz bleibt gestärkt", erklärte sie und forderte, Deutschland solle "als Vorbild voranschreiten und ein deutliches Zeichen gegen Früh- und Zwangsverheiratungen setzen".
Der Beschluss enthalte "Licht und Schatten", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU). Dass spezielle Regelungen zu den Folgen der Unwirksamkeit einer Ehe erlassen werden müssten, sei nachvollziehbar. Als "ausgesprochen problematisch" wertete Lindholz aber die Pflicht zur Regelung, wie eine bereits nichtige Ehe im Erwachsenenalter weitergeführt werden könne. "Es steht zu befürchten, dass eine solche Regelung gerade minderjährige Frauen und Mädchen in Abhängigkeitsverhältnissen hält, in die sie als Kinder von anderen gedrängt wurden."
C.Kovalenko--BTB