- Attentat auf Trump: Secret Service räumt Fehler ein
- Laver Cup: Zverev und Alcaraz verlieren Doppel
- Hisbollah bestätigt Tötung von Kommandeur Akil durch Israel
- Trotz langer Unterzahl: Mainz siegt in Augsburg
- DEL-Saisonstart: Titelverteidiger Berlin setzt Ausrufezeichen
- Britischer Premier will keine Schecks für Kleidung mehr annehmen
- Bei Herbert-Premiere: Bayern fertigen Chemnitz ab
- US-Präsidentschaftswahl: Persönliche Stimmabgabe in drei Staaten begonnen
- Aktion an Sunak-Haus: Britische Justiz stellt Verfahren gegen Umweltaktivisten ein
- Nach Stromausfall und Abwehrkollaps: Geraerts vor dem Aus
- 1:2 in Paderborn: Hannover verpasst Sprung an Tabellenspitze
- Strom für Microsoft: US-Akw Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- Polizei geht nach Messerattacke in Rotterdam von "terroristischem Motiv" aus
- Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin
- Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem
- Hochrangiger Hisbollah-Kommandeur bei israelischem Angriff in Beirut getötet
- Bund verkauft vorerst keine weiteren Aktien an Commerzbank
- Bei Irans Hymne sitzengeblieben: Teheran bestellt afghanischen Gesandten ein
- Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft
- Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitzes in Frankfurt - Anschlagsplan nicht erwiesen
- Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg
- Bezahlkarte für Geflüchtete: Zuschlagsverbot entfällt nach Gerichtsentscheidung
- Beirut: Mindestens acht Tote und 59 Verletzte bei israelischem Angriff
- Dänische Königin Margrethe aus Krankenhaus entlassen
- Zwei Festnahmen bei Razzia wegen Diebstahls von Laptops in drei Bundesländern
- Merz setzt Grenzen für Gespräche mit BSW in Thüringen und Sachsen
- Verdacht auf Millionenbetrug mit Coronatests: Haftbefehle in Baden-Württemberg
- Norris Tagesschnellster - Verstappen klar geschlagen
- Scholz soll am 6. Dezember erneut vor Hamburger Cum-Ex-Ausschuss aussagen
- Hisbollah-Kreise: Chef von Elite-Einheit der Miliz bei israelischem Angriff getötet
- Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kredit in Höhe von 35 Milliarden Euro erhalten
- "Leuchtturmprojekt": DFB bewirbt sich um Frauen-EM 2029
- Krischer: Deutschlandticket wird teurer - Sonderkonferenz am Montag
- Strom für Microsoft: US-Atomkraftwerk Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- "Großes Vorbild": Klopp erhält deutschen Verdienstorden
- Dutzende Schüler bei Busunfall in Rheinland-Pfalz verletzt
- Vergewaltigungsvorwürfe gegen Al-Fayed: 37 Frauen verklagen Harrods und Ritz
- Klimawandel: Skigebiet im französischen Jura schließt 30 Prozent der Pisten
- Hisbollah reagiert mit neuen Raketenangriffen auf israelische Bombardements
- F16-Kampfjet von US-Airbase verliert leere Tanks über Rheinland-Pfalz
- Israel ficht Zulässigkeit des Haager Antrags auf Haftbefehl gegen Netanjahu an
- Vier Verletzte bei Brand von Seniorenheim in bayerischem Aschaffenburg
- Bericht: Bund will 2025 Rekordsumme für Familien ausgeben
- Finanzwende: Gesetz für Bürokratieabbau gefährdet Cum-Ex-Aufklärung
- Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge erreicht Höchststand
- Unbekannte stehlen und beschädigen 150 Grablampen auf Friedhof in Nordrhein-Westfalen
- Habeck ruft zum Erhalt aller VW-Standorte auf - Autogipfel am kommenden Montag
- Kitamitarbeiterin soll in Bayern Kleinkind misshandelt haben
- Zwei Männer nach Mord auf Brandenburger Autobahn zu lebenslanger Haft verurteilt
- "F-Wort": Verstappen muss Sozialstunden verrichten
Bei unsicherer Rückreise ist Reiserücktritt kostenfrei
Wenn bei einer Reise die Rückkehr unsicher wird, können Reisende kostenfrei von ihrer Buchung zurücktreten. Das gilt selbst dann, wenn der Kund An- und Abreise unabhängig vom Veranstalter selbst gebucht hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 23/22)
Der Kläger aus Brandenburg hatte für die Zeit vom 14. bis 21. März 2020 eine Motorradtour durch Marokko gebucht. Bei der Abfertigung am Flughafen für den Hinflug wurde er von der Fluggesellschaft darüber informiert, dass wegen der Corona-Pandemie der Flughafen von Marrakesch ab dem 15. März geschlossen werde. Daraufhin sagte er die Reise ab.
Vom Veranstalter der Motorradtour verlangte er die Erstattung des vollen Reisepreises von 2335 Euro. Der Veranstalter meinte, er könne eine Stornogebühr einbehalten.
Laut Gesetz können Reisende zurücktreten, wenn "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" die Reise selbst oder "die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen". Hier meinte der Veranstalter, der Hinflug sei ja noch möglich gewesen, und auch die Motorradtour selbst habe stattfinden können.
Hierzu urteilte nun der BGH, dass die Beeinträchtigung der Beförderung an den Bestimmungsort so zu verstehen ist, dass die Anreise zumutbar sein muss. Daher spiele auch die Rückreise eine Rolle. "Sicher ist die Anreise in der Regel nur dann, wenn der Reisende mit hinreichender Gewissheit davon ausgehen kann, dass er nach Ende des Reisezeitraums an den Ausgangsort zurückkehren kann", betonten die Karlsruher Richter.
Das sei hier nicht der Fall gewesen. Die Fluggesellschaft und auch das Auswärtige Amt hätten mitgeteilt, dass Marokko ab dem 15. März 2202 seine Flughäfen und auch die Fährhäfen schließt.
Dass hier der Reisende die Flüge nicht beim Veranstalter der Motorradtour gebucht hatte, ändere daran nichts. Die Gesetzesklausel zur Beförderung sei gerade für solche Reisen gedacht. Denn bei einer Pauschalreise mit Flügen beeinträchtige ein unsicherer Rückflug schon die Pauschalreise selbst. Der Gesetzgeber habe das Risiko "außergewöhnlicher Umstände" aber generell den Veranstaltern auferlegen wollen.
F.Pavlenko--BTB