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Medienbericht: Halle-Attentäter soll Justizpersonal in Bayern angegriffen haben
Der Halle-Attentäter Stephan B. soll einem Medienbericht zufolge auch in seinem neuen Gefängnis in Bayern Mitarbeiter angegriffen haben. Über den Vorfall habe Sachsen-Anhalts Justizministerium den Rechtsausschuss des Landtags informiert, berichtete die "Mitteldeutsche Zeitung" laut Vorabmitteilung vom Mittwoch. Der genaue Zeitpunkt der Attacke in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen sei unklar geblieben, sie soll in den vergangenen Wochen stattgefunden haben. B. sei danach überwältigt worden.
Der Rechtsextreme hatte am 9. Oktober 2019 versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und am höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, die versammelten Gemeindemitglieder zu erschießen. Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und an Ladehemmungen der von B. selbstgebauten Waffen. Im Anschluss erschoss er zwei Menschen in der Stadt. Er wurde zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Mitte Dezember hatte B. in der Haftanstalt Burg in Sachsen-Anhalt zeitweise zwei Justizbeamte als Geiseln genommen. Er bedrohte sie, um aus der JVA zu entkommen. Damals wurde er von anderen Justizbeamten noch im Innenbereich der Haftanstalt überwältigt.
Wie die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vergangene Woche mitteilte, hatte B. die Beamten mit einem schussfähigen, waffenähnlichen Gegenstand bedroht. Dieser habe hauptsächlich aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und aus einem kleinen Metallrohr bestanden. Im Lauf fanden die Experten Teile einer Patrone, die offenbar ebenfalls aus Alltagsgegenständen zusammengesetzt war, unter anderem dem Druckknopf eines Kugelschreibers.
Nach der Geiselnahme in Burg war B. nach Augsburg-Gablingen verlegt worden. Die Justizministerien von Bayern und Sachsen-Anhalt hätten sich am Mittwoch nicht zu dem mutmaßlichen dortigen Vorfall äußern wollen, berichtete die "Mitteldeutsche Zeitung" weiter. Auf Anfrage habe das Ministerium in München mitgeteilt, dass aus Sicherheitsgründen und wegen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine Auskunft möglich sei.
C.Kovalenko--BTB