-
Trotz Matchball: Zverev beim Masters in Cincinnati raus
-
Wegen Red Bull: Foodwatch hält Jürgen Klopp für ungeeignet als Bundestrainer
-
Behörden: Mindestens sechs Tote bei neuen russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Schweres Unwetter in Rheinland-Pfalz - Eine Frau von Baum erschlagen
-
Iran-Krieg: Trump kündigt umfassenden "Wirtschaftskrieg" gegen Teheran an
-
Staatsverschuldung der USA steigt erstmals auf über 40 Billionen Dollar
-
Medien: Prinz Harry und Meghan kehren nach Großbritannien zurück
-
Trump präsentiert neuen Hubschrauber-Landeplatz am Weißen Haus
-
Linke US-Demokratin Nixon gewinnt überraschend Kongress-Vorwahl in Florida
-
Medien: Prinz Harry und seine Frau Meghan kehren zurück nach Großbritannien
-
Burnham will Obdachlose bis Weihnachten von der Straße holen und Teil seines Gehalts spenden
-
Trump plant Treffen mit Nordkoreas Machthaber Kim noch in diesem Jahr
-
Trump bringt Treffen mit Nordkoreas Machthaber Kim noch in diesem Jahr ins Spiel
-
Heim-WM ohne Satou Sabally: "Muss auf meinen Körper hören"
-
Hackerangriff in Berlin: Offenbar keine sensiblen Daten erbeutet
-
Thüringen: Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag kommende Woche
-
DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich
-
Kim Jong Uns Schwester: "Ich weiß absolut nichts" von Gesprächen mit Donald Trump
-
Springen: Deutscher Blitzstart in der Soers - aber Vogel patzt
-
Evakuierungen in Monschau und Belgien wegen Waldbrands aufgehoben - Lage weiter "kompliziert"
-
Goldener Schuh: Kane die "Numero uno" in Europa
-
Arzt soll dutzende Kinder missbraucht haben: Landgericht Potsdam lässt Anklage zu
-
Tod von fünfjähriger Hind Rajab: Israel leitet strafrechtliche Ermittlungen ein
-
Stadt Monschau hebt Evakuierung wegen Waldbrands in Belgien auf
-
Gericht in Paris ordnet Auslieferung eines Antifaschisten nach Deutschland an
-
Deutschland Tour: Del Toro gewinnt Prolog
-
Schwedendemokraten-Chef strebt "für 2030 oder später" Amt des Regierungschefs an
-
Waldbrand im belgischen Hohen Venn eingegrenzt - Lage bleibt aber "kompliziert"
-
Schnieder: Sachsen-Anhalt muss Vorsitz von Ministerpräsidentenkonferenz nicht übernehmen
-
Hockey-Frauen bestehen im WM-Krimi und sichern Zwischenrunde
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle
-
Ukraine: Chmara als Nachfolger des populären Verteidigungsministers Fedorow bestätigt
-
China kritisiert EU-Untersuchung zu Übernahme von Mediamarkt-Konzern scharf
-
Vermisste 29-Jährige aus Baden-Württemberg offenbar in Schweden von Partner getötet
-
Thüringen: AfD beantragt erneut Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Merz verurteilt Aufruf Ben Gvirs zur gezielten Tötung von Palästinensern
-
Drei Jugendliche flüchten in Hessen mit gestohlenem Auto vor Polizei
-
Britischer Premier: Bis Weihnachten soll niemand mehr auf der Straße schlafen müssen
-
US-Prozess um Social-Media-Sucht: Staatsanwältin wirft Meta "Ausnutzung" von Kindern vor
-
Füllkrug-Rückkehr: "Emotion und Leidenschaft" als Lohn
-
Niedrige Gasspeicherstände: Wirtschaftsministerium beobachtet die Lage "genau"
-
Paris nennt Äußerungen des israelischen Ministers Ben Gvir "unerträglich"
-
Speyerer Bischof Wiesemann legt Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder
-
Scharfe Kritik an neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof
-
Polizisten schießen auf 14-Jährigen mit Waffenattrappe nahe Haltestelle in München
-
Studie: Gebündelte Sozialleistungen können Armutsrisiko senken
-
Königin Camilla berichtet über Zeit nach Krebsdiagnose für Charles III.
-
Merz verurteilt Aufruf von Israels Ben Gvir zu Tötungen von Palästinensern scharf
-
"Finale dahoam"? München bewirbt sich um 2028
-
OpenAI zeigt ab Montag auch in Deutschland Werbeanzeigen bei ChatGPT
Anträge auf Familienzusammenführung müssen auch per E-Mail möglich sein
EU-Mitgliedsstaaten dürfen bei der Antragsstellung für die Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien etwa aus Kriegs- und Katastrophengebieten nicht ausschließlich auf einem persönlichen Erscheinen in einer diplomatischen Vertretung bestehen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Rechtsstreit zwischen einer Flüchtlingsfamilie aus Syrien und dem belgischen Staat. Sie müssten den Angehörigen im Ausland mit Blick auf deren besonders schwierige Situation ausnahmsweise auch andere Möglichkeiten eröffnen, etwa eine Antragstellung per Brief oder per E-Mail. (Az. Case C-1/23 PPU/Afrin)
Das EU-Recht verlange in bestimmten Situationen eine gewisse Flexibilisierung der Abläufe, stellte der EuGH klar. Andernfalls führten nationale Regelungen, denen zufolge noch im Herkunftsland lebende Angehörige eines Flüchtlings ihre Anträge stets und ausnahmslos persönlich zu stellen hätten, gegebenenfalls "faktisch" zu einer Aushebelung des durch EU-Normen garantierten Rechts auf Familienzusammenführung. Der Lage von Flüchtlingen, denen die Anreise zu diplomatischen Vertretungen unmöglich sei, müsse Rechnung getragen werden.
Dies gelte insbesondere im Fall der Angehörigen von anerkannten Flüchtlingen, betonte das Gericht. Es stellte zugleich klar, dass die EU-Staaten sehr wohl darauf bestehen dürfen, während des Anerkennungsverfahrens etwa aus Gründen der Identitätsfeststellung und der Betrugsbekämpfung auf persönlichem Erscheinen der Antragsteller zu bestehen. Dies könne aber auch während einer "späteren Stufe" des Prozesses geschehen und sei nicht schon bei Antragstellung nötig.
Darüber hinaus müssten Mitgliedsstaaten die Familienangehörigen dabei auch entsprechend unterstützen, etwa durch eine Beschränkung der Termine für ein persönliches Erscheinen in diplomatischen Vertretungen auf das notwendige Minimum sowie die Ausstellung von Passierscheinen oder anderen konsularischen Dokumenten. Idealerweise "sollten" die Mitgliedstaaten die erforderlichen Hintergrund- und Identitätsprüfungen erst am Ende des Verfahren vornehmen.
Der Streitfall war dem EuGH von einem belgischen Gericht zur Entscheidung vorlegt worden. Es geht um einen anerkannten Flüchtling aus Syrien, dessen Frau und dessen zwei minderjährige Kinder sich noch in dem Bürgerkriegsland aufhalten.
Die Ehefrau stellte laut EuGH über einen Anwalt 2022 per Brief und E-Mail den Antrag auf Familienzusammenführung. Die belgische Einwanderungsbehörde lehnte das unter Verweis auf die nationale Rechtslage ab, derzufolge Antragsteller dies nur persönlich in einer diplomatischen Vertretung tun könnten. Daraufhin klagte die Familie. Sie verwies darauf, dass ihr eine Anreise nicht möglich sei.
F.Müller--BTB