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Mehrjährige Haftstrafe in Korruptionsprozess gegen Oberstaatsanwalt in Hessen
In einem Korruptionsprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist ein hessischer Oberstaatsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn am Freitag der Bestechlichkeit in 86 Fällen und des Subventionsbetrugs in drei Fällen schuldig. Ein mit dem Angeklagten befreundeter Unternehmer erhielt vor Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Bestechung und Steuerhinterziehung.
Oberstaatsanwalt Alexander B. soll dem Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten verholfen haben. Laut Anklage gründete und leitete der Unternehmer in Absprache mit B. eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestanden haben soll. Die Aufträge habe B. erteilt. Als Gegenleistung habe der Unternehmer einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergeleitet.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die siebeneinhalb Jahre Haft für B. und dreieinhalb Jahre für den Unternehmer gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf maximal vier Jahre Haft für B. und höchstens zwei Jahre auf Bewährung für den Mitangeklagten.
M.Odermatt--BTB